Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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Nr.  20152.

Bekanntmachung,  Ernenerung  der  Meldungen  der  in  den  Bewerber-Verzeichnissen  der  Behörden
aufgeführten  Militäranwärter  betreffend.

#.  Staatsministerium  des  Innern  und  fl.  Kriegeministerium.

Unter  Bezugnahme  auf  §  15  der  Anstellungsgrundsätze  wird  darauf  aufmerksam  gemacht,
daß  zur  Vermeidung  der  Streichung  in  den  Bewerberverzeichnissen  die  Wiederholung  der
Meldung  der  vor  dem  1.  Januar  1896  in  denselben  vorgemerkten  Militäranwärter  durch
Letztere  bis  zum  1.  Dezember  1896  bei  der  betreffenden,  die  Verzeichnisse  führenden  Behörde
zu  bewerkstelligen  ist.

Hiebei  sind  die  in  den  Familien-,  Vermögens-,  Gesundheits=  und  sonstigen  wesentlichen
Verhältnissen  etwa  eingetretenen  Aenderungen  anzugeben  und  ist  die  Richtigkeit  der  bezüglichen
Angaben  Seitens  der  nicht  mehr  im  aktiven  Dienste  befindlichen  Militäranwärter  durch
Beilage  eines  amtlichen  Leumunds=  und  Vermögenszeugnisses  zu  bescheinigen.

München,  den  21.  Oktober  1896.
Frhr.  v.  Feilitzsch.  Frhr.  v.  Asch.

Der  General-Sekretär:
Ministerialrath  v.  Kopplstätter.

Nr.  59131l.

Bekanutmachung,  die  Bahnordunng  für  die  Nebeneisenbahnen  Bayerus  betresfend.
K.  Staatsministerium  des  Königlichen  Hauses  und  des  Aeubern.

Auf  die  Bahnlinie  der  vereinigten  pfälzischen  Eisenbahngesellschaften  von  Lauterecken
nach  Standernheim,  von  welcher  die  Theilstrecke  Lauterecken—  Odernheim  am
26.  Oktober  ds.  Is.  zur  Eröffnung  gelangt,  finden  —  insoweit  diese  Linie  auf  bayerischem
Staatsgebiete  liegt  —  die  Bestimmungen  der  Bahnordnung  für  die  Nebeneisenbahnen  Bayerns
vom  10.  Dezember  1892  (Gesetz=  und  Verordnungsblatt  1892  Seite  912  und  ff.)  Anwendung.

München,  den  25.  Oktober  1896.

In  Vertretung:
Staatsrath  v.  Mayer.

Der  General-Sekretär:
v.  Bever.