Full text : Archiv für öffentliches Recht.Neunter Band. (9)

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Text  des  Gesetzes  vom  I.  Juni  1891  betr.  die  Abänderung  der  Gewerbeordnung
(Arbeiterschutzgesetz)  bildet  den  Schluss.

In  die  Darstellung  hat  der  Verfasser  kritische  Bemerkungen  über  den
Werth  der  einzelnen  Bestimmungen,  ihre  Beurtheilung  seitens  verschiedener
  Volksklassen  und  über  die  Stellungnahme  der  socialdemokratischen
Partei  zu  denselben  eingeflochten.  Der  Verfasser  befleissigt  sich,  wenn  er
auch  mit  seiner  eigenen  Meinung  nicht  zurückhält,  der  Objectivität  und  versteht
  es,  durch  richtige  Vertheilung  von  Licht  und  Schatten  bei  seiner  Kritik
das  Bild  der  Tragweite  dieser  Gesetzgebung  anschaulich  und  abwechselungsreich,
  soweit  der  Stoff  solches  zulässt,  zu  gestalten.  Die  Kritik  bewegt  sich
dabei  überall  in  knapper  Begründung.  Ueber  den  Arbeiterschutz  in  Deutschland
  spricht  sich  das  Buch  im  Allgemeinen  dahin  aus,  dass  derselbe  auf  dem
Boden  der  gegebenen  Verhältnisse  stehend  sich  darauf  beschränke,  deren
schärfste  Spitzen  abzubrechen  und  umzubiegen,  dass  derselbe  somit  den
socialen  Streit  nicht  lösen,  sondern  lediglich  einen  modus  vivendi  schaffen
wolle,  welcher  die  Möglichkeit  eines  Zusammenwirkens  der  Betheiligten  gewähre,
  ohne  den  Freignissen  des  socialen  Gährungsprocesses  vorzugreifen.

Hinsichtlich  der  Richtung,  welche  der  Ausgleich  zwischen  den  Interessen
der  Arbeitnehmer  und  Arbeitgeber  überhaupt  nehmen  soll,  unterscheidet  die
Abhandlung  zweierlei:  einmal  Begünstigung  von  Interessenverbänden  der
Arbeiter  und  dann  Eingreifen.des  Staates  in  den  Interessengegensatz  zwischen
Unternehmer  und  Arbeiter  mit  seinen  Machtmitteln.

Wenn  man  sich  zu  dem  Inhalt  des  Buches  im  Einzelnen  wendet,  so  begegnet
  man  einem  übersichtlich  gegliederten  Aufbau  der  Darstellung.  In  dem
ersten  Theil,  „dem  geschichtlichen  Ueberblick“,  wird  ein  Arbeiterschutz
  im  weiteren  und  im  engeren  Sinne  unterschieden.  Als  den  Zwecken
des  ersteren  dienlich  wird  eine  Reihe  von  Gesetzen,  welche  die  wirthschaftliche
  Lage  der  Bevölkerung  überhaupt  berühren,  bezeichnet  z.  B.  das  Gesetz
betr.  die  Aufhebung  der  Schuldhaft,  das  Genossenschaftsgesetz,  das  Gesetz
über  den  Unterstützungswohnsitz,  das  Haftpflichtgesetz,  das  Gesetz  betr.
Aufhebung  der  polizeilichen  Beschränkungen  der  Eheschliessung  etc.  Als
Grundlage  des  Arbeiterschutzes  im  engeren  Sinne  werden  das  Gesetz  betr.  die
Beschlagnahme  des  Arbeits-  und  Dienstlohnes  und  die  Gewerbeordnung  vom
21.  Juni  1869  hervorgehoben.  Hieran  reiht  sich  die  Schilderung  der  an  diese
Gesetze  anschliessenden  gesetzgeberischen  Thätigkeit,  insbesondere  die  Darlegung
  der  socialen  Versicherungsgesetze  bis  zum  Arbeiterschutzgesetz
vom  ]l.  Juni  1891,  welches  dann  im  2.  Theile  einer  eingehenden  Besprechung
  unterzogen  wir].

Im  Theil  3  ist  die  einschlägige  Gesetzgebung  in  den  europäischen
  Staaten,  sowie  diejenige  in  den  Vereinigten  Staaten
von  Nord-Amerika,  Ostindien  und  Australien  mit  grosser  Sachkenntniss
  zusammengetragen  und  erörtert.  Diese  vergleichende  Behandlung
bietet  viel  Interessantes;  sie  liefert  ferner  den  sicheren  Beweis,  dass,  wenn