Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfzehnter Jahrgang. 1887. (15)

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Die Nebenzollämter J. zu Pahlhude und Friedrichstadt im Bezirk des Hauptzollamts zu Tönning, 
zu Uetersen im Bezirk des Hauptzollamts zu Altona und zu Elmshorn und Wilster im Bezirk des 
Hauptsteueramts zu Itzehoe sind in Steuerämter umgewandelt worden. Die dem früheren Nebenzollamte zu 
Pahlhude beigelegte Befugniß zur Erledigung von Begleitscheinen J ist für das Steueramt zu Pahlhude auf 
die Erledigung von Begleitscheinen I des Hauptzollamts zu Tönning und des Nebenzollamts I. zu Holtenau 
über zollfreie Waaren sowie über Bau= und Nutzholz, Stabholz und hölzerne rohe ungefärbte Tonnenbänder 
beschränkt worden. 
Die dem früheren Nebenzollamte zu Pahlhude beigelegt gewesene Befugniß zur Erledigung von 
Begleitscheinen I über inländisches Salz ist in Wegfall gekommen. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Steueramt zu Verden im Bezirk des Hauptzollamtes zu Sebaldsbrück die Befugniß zur 
Ausfertigung von Begleitscheinen I über Weinsendungen aus dem Theilungslager der Weingroß- 
handlung von Wilhelm Ehlers daselbst; 
dem Steueramt zu Lauterberg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Münden die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen 1 über inländisches Salz; 
dem Steueramt zu Haynau im Bezirk des Hauptsteueramtes zu Liegnitz die Befugniß 
1. den mit dem Anspruche auf Steuervergütung zur steuerfreien Niederlage der Aktiengesellschaft 
„Zuckerfabrik Haynau“ zu Haynau angemeldeten Rohzucker in der Art abzufertigen, daß von dem 
angemeldeten Zucker Proben zu entnehmen und behufs der Polarisation einer hierzu befugten 
Amtsstelle zu übersenden sind, 
2. über den aus jener Niederlage zu versendenden Rohzucker Begleitscheine I auszufertigen; 
den Steuerämtern zu Telgte und Warendorf im Bezirk des Hauptsteueramtes zu Rheine die 
Befugniß zur Wiederanlegung des amtlichen Verschlusses bei Verschlußverletzungen (§. 96 des 
Vereinszollgesetzes und s. 27 des Eisenbahn-Regulativs); 
dem Steueramt zu Bentschen im Bezirk des Hauptsteueramtes zu Meseritz die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen I über inländisches Salz; 
dem Nebenzollamt I. zu Gollub im Bezirk des Hauptzollamtes zu Thorn die Befugniß zur 
Ausfertigung von Begleitscheinen ! auf die Hauptzollämter zu Hamburg und Bremen über aus- 
gefüllte Federbetten; 
dem Nebenzollamt II. zu Klein-Hoschütz im Bezirk des Hauptsteueramtes zu Ratibor die 
Befugniß zur Abfertigung von Waaren der Nummern 4145 und 414d6 des Zolltarifs zu andern 
als den höchsten Zollsätzen dieser Nummern; 
dem Steueramt zu Schönebeck im Bezirk des Hauptsteueramtes zu Magdeburg die Befugniß 
zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1 über inländischen Zucker aller Art, welcher aus der steuer- 
freien Privatniederlage des Speditions= und Elbschifffahrts-Komtoirs daselbst unter Zollkontrole zur 
Versendung kommt; 
dem Steueramt zu Weißenfels im Bezirk des Hauptsteueramts zu Naumburg a. S. die Be- 
fugniß zur Erledigung von Begleitscheinen I über speziell revidirtes und ohne Verschluß abgefertigtes 
Petroleum, sowie zur Erledigung von Begleitscheinen II über Petroleum. 
Im Königreich Bayern. 
Dem Nebenzollamt zu Neustadt a. Haardt im Bezirk des Hauptzollamtes zu Landau ist die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen 1I über Getreide für die Mühlenlager des L. Knöckel in Schönthal und 
des A. Abresch in Neustadt a. Haardt (Wurzmühle), sowie zur Ausfertigung von Begleitscheinen I über die 
aus diesen Lagern ausgeführten Mühlenfabrikate, und der Aufschlag-Einnehmerei und Uebergangsstelle zu 
Ebernburg im Bezirk desselben Hauptamtes die Befugniß zur Abfertigung des mit Anspruch auf Ausschlag- 
Rückvergütung ausgehenden Branntweins, sowie zur Ausfertigung von Uebergangsscheinen über Branntwein 
beigelegt worden. 
Im Königreich Sachsen. 
Dem Untersteueramt zu Frankenberg im Bezirk des Hauptsteueramts zu Chemnitz ist die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen II über unbearbeitete Tabackblätter und Tabackstengel, sowie von Versendungs- 
scheinen II über inländischen Taback beigelegt worden. 
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