Metadaten : Der Deutsche Reichstag.

Jahre  gültig  zu  erklären,  sondern  auch  noch  eine  Reihe  neuer  verschärfter
  Bestimmungen  (Expatriierungsbefugnis  u.  dgl.)  hinzuzufügen.
Das  Gesetz  wurde  in  unveränderter  Gestalt  bis  zum  30.  September  1890
verlängert.  In  der  Session  von  1889—90  führten  zufällige  Umstände
die  Ablehnung  eines  Gesetzentwurfes  herbei,  der  die  Aufhebung  der
Fristbeschränkungen  bezweckte.

Die  letzte  Session  der  siebenten  Legislaturperiode  wurde  am
25.  Januar  durch  den  Kaiser  Wilhelm  II.  mit  einer  Rede  geschlossen,
  in  welcher  nach  dem  Danke  für  die  Gesinnung,  welche
die  Nation  beim  Tode  der  beiden  Kaiser  bethätigte,  hervorgehoben
wurde,  „daß  die  Beschlüsse  des  Reichstags  zur  Stärkung  und  —  durch
die  finanziellen  Bewilligungen  —  dauernden  Sicherstellung  unserer
Wehrkraft  dazu  beigetragen  haben,  dem  Reiche  die  Weltstellung  zu
gewährleisten,  vermöge  derer  es  zur  Erfüllung  der  Aufgabe  befähigt
wird,  mit  dem  ihm  im  Rate  der  Völker  gebührenden  Gewichte  für  die
Güter  des  Friedens  und  Gesittung  erfolgreich  einzutreten.“  In  der
nachdrücklichen  Hervorhebung  dieser  Thatsache  lag  zugleich  der  Hinweis
auf  die  Notwendigkeit,  in  der  Zukunst  aufrecht  zu  erhalten,  was  in
den  letzten  drei  Jahren  in  dieser  Beziehung  geschaffen  worden.  Mit  besonderer
  Befriedigung  hob  die  Thronrede  die  Vereinbarung  des  Invaliditäts=
  und  Altersversicherungsgesetzes  hervor.  Die  Mahnung,  dadurch
„den  arbeitenden  Klassen  die  Gewißheit  zu  verschaffen,  daß  die  gesetzgebenden
  Gewalten  für  ihre  berechtigten  Interessen  und  Wünsche  ein
warmes  Herz  haben,  und  daß  eine  befriedigende  Gestaltung  ihrer  Lage
nur  auf  dem  Wege  friedlicher  und  gesetzmäßiger  Ordnung  zu  erreichen  ist“,
machte  in  der  Thronrede  die  einzige  Bezugnahme  auf  die  sociale  Bewegung
aus.  Die  fortschrittliche,  klerikale  und  socialdemokratische  Presse  hatte
in  den  letzten  Tagen  die  Ausgabe  einer  „Wahlparole“  angekündigt,  die
vermöge  der  Citierung  des  „roten  Gespenstes“  die  Wähler  einschüchtern
sollte.  Diese  Alarmrufe  waren  falsch.  Von  den  Ergebnissen  der  Legislaturperiode
  hob  die  Rede  ferner  die  schließlich  erreichte  Sicherstellung  einer
Besoldungserhöhung  für  die  mittleren  und  unteren  Beamten  hervor,
außerdem,  daß  „durch  die  Erweiterung  der  den  Innungen  zustehenden
Befugnisse,  dem  Handwerkerstande  die  Möglichkeit  erleichtert  worden
ist,  seine  Widerstandskraft  und  sein  wirtschaftliches  Gedeihen  durch  den
Zusammenschluß  zu  gemeinsamer  Thätigkeit  kräftiger  als  bisher  zu
fördern.“  Dieser  Satz  konnte  möglicherweise  das  Mißverständnis
hervorrufen,  daß  er  sich  auf  den  in  den  letzten  Tagen  mit  einer
großen  Mehrheit  gefaßten  Reichstagsbeschluß  über  die  Einführung  des
Befähigungsnachweises  für  die  Handwerker  beziehe.  Dies  war  indes