Jahre gültig zu erklären, sondern auch noch eine Reihe neuer verschärfter
Bestimmungen (Expatriierungsbefugnis u. dgl.) hinzuzufügen.
Das Gesetz wurde in unveränderter Gestalt bis zum 30. September 1890
verlängert. In der Session von 1889—90 führten zufällige Umstände
die Ablehnung eines Gesetzentwurfes herbei, der die Aufhebung der
Fristbeschränkungen bezweckte.
Die letzte Session der siebenten Legislaturperiode wurde am
25. Januar durch den Kaiser Wilhelm II. mit einer Rede geschlossen,
in welcher nach dem Danke für die Gesinnung, welche
die Nation beim Tode der beiden Kaiser bethätigte, hervorgehoben
wurde, „daß die Beschlüsse des Reichstags zur Stärkung und — durch
die finanziellen Bewilligungen — dauernden Sicherstellung unserer
Wehrkraft dazu beigetragen haben, dem Reiche die Weltstellung zu
gewährleisten, vermöge derer es zur Erfüllung der Aufgabe befähigt
wird, mit dem ihm im Rate der Völker gebührenden Gewichte für die
Güter des Friedens und Gesittung erfolgreich einzutreten.“ In der
nachdrücklichen Hervorhebung dieser Thatsache lag zugleich der Hinweis
auf die Notwendigkeit, in der Zukunst aufrecht zu erhalten, was in
den letzten drei Jahren in dieser Beziehung geschaffen worden. Mit besonderer
Befriedigung hob die Thronrede die Vereinbarung des Invaliditäts=
und Altersversicherungsgesetzes hervor. Die Mahnung, dadurch
„den arbeitenden Klassen die Gewißheit zu verschaffen, daß die gesetzgebenden
Gewalten für ihre berechtigten Interessen und Wünsche ein
warmes Herz haben, und daß eine befriedigende Gestaltung ihrer Lage
nur auf dem Wege friedlicher und gesetzmäßiger Ordnung zu erreichen ist“,
machte in der Thronrede die einzige Bezugnahme auf die sociale Bewegung
aus. Die fortschrittliche, klerikale und socialdemokratische Presse hatte
in den letzten Tagen die Ausgabe einer „Wahlparole“ angekündigt, die
vermöge der Citierung des „roten Gespenstes“ die Wähler einschüchtern
sollte. Diese Alarmrufe waren falsch. Von den Ergebnissen der Legislaturperiode
hob die Rede ferner die schließlich erreichte Sicherstellung einer
Besoldungserhöhung für die mittleren und unteren Beamten hervor,
außerdem, daß „durch die Erweiterung der den Innungen zustehenden
Befugnisse, dem Handwerkerstande die Möglichkeit erleichtert worden
ist, seine Widerstandskraft und sein wirtschaftliches Gedeihen durch den
Zusammenschluß zu gemeinsamer Thätigkeit kräftiger als bisher zu
fördern.“ Dieser Satz konnte möglicherweise das Mißverständnis
hervorrufen, daß er sich auf den in den letzten Tagen mit einer
großen Mehrheit gefaßten Reichstagsbeschluß über die Einführung des
Befähigungsnachweises für die Handwerker beziehe. Dies war indes