Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

—  1636  —
die  bei  denselben  bestellten  Landräthe  die  Benennung:  „Landschaftsrath“

ken.
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In  den  Einrichtungen  der  nachstehend  bezeichneten  Landschaften  und  Ritterschaften
  sollen  folgende  Aenderungen  eintreten:

1)  in  der  Hildesheimschen  Landschaft  ist  den  nicht  zur  Ritterschaft  gehörenden
Grundbesitzern  die  Vertretung  in  einer  eigenen  Kurie  zu  gewähren,

2)  in  der  Osnabrückschen  Landschaft  ist  das  Verhältniß  der  Vertretung  in
der  Städtekurie  neu  zu  ordnen,  der  Geschäftsgang  zu  vereinfachen  und
ein  Ausschuß  einzurichten;

3)  bei  der  Osnabrückschen,  Hildesheimschen  und  Ostfriesischen  Ritterschaft  ist
die  Aufnahme  neuer  geeigneter  Grundbesitzungen  unter  die  Zahl  der  ritterschaftlichen
  Güter  zu  erleichtern.

Wir  wollen  die  zu  diesem  Zwecke  erforderlichen  näheren  Festsetzungen  nach
Anhörung  der  betheiligten  Korporationen  durch  besondere  Erlasse  anordnen,  welche
durch  das  Amtsblatt  fiür  Hannover  veröffentlicht  werden  sollen.

K.  4.

Im  Uebrigen  können  die  inneren  Verhältnisse  der  landschaftlichen  Korporationen
  demnächst  durch  Landschaftsstatute  näher  geordnet  und  fortgebildet
werden.  Solche  Statute  sind  durch  verfassungsmäßigen  Beschluß  der  Korporation
und  nach  Anhörung  des  Provinziallandtages  unter  Unserer  Genehmigung  festzustellen.
  Sie  dürfen  keine  Bestimmungen  enthalten,  welche  allgemeinen  Gesetzen
widersprechen.

g.  5.
Der  Minister  des  Innern  wird  mit  Ausführung  dieser  Verordnung
beauftragt.  A

Gegenwärtige  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  in  Kraft,  an  welchem  das
dieselbe  enthaltende  Stück  der  Gesetz=  Sammlung  in  Berlin  ausgegeben  wird.
Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem
Königlichen  Insiegel.
Gegeben  Baden-Baden,  den  22.  September  1867.

(L.  S.)  Wilhelm.

Gr.  v.  Bismarck.  Schönhausen.  Flch.  v.  d.  Heydt.  v.  Roon.
Gr.  v.  Itzenplitz.  v.  Mühler.  Gr.  zur  Lippe.  v.  Selchow.
Gr.  zu  Eulenburg.

 

Redigirt  im  Bärrau  des  Stoats-Ministeriums.
Berlin,  gedruckt  in  der  Köaiglichen  Gehrimen  Ober-Hofbuchdruckerei
«  (R.o.DkC-k).