Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

Gleichzeitig erscheint: 
Die Stenerfreiheik des Brannkweins 
zu gewerblichen 2c. Zwecken. 
Das Gesetz nebst Regulativ über die Steuerfreiheit des Branntweins zu gewerblichen 2c. Zwecken in 
der von jetzt, beziehungsweise vom 1. Januar 1889 ab gültigen Fassung mit den 
seitens der einzelnen deutschen Staaten erlassenen besonderen Bestimmungen 
unter Beifügung sämmtlicher Formulare zum Handgebrauch 
zusammengestellt und herausgegeben von 
Boll, 
expedirendem Sekretair im Kaiserlichen Statistischen Amt. 
Berlin, Juli 1888. 
gr. 89e. 3½ Bogen auf gutem holzfreien Papier. Preis 1 .. 50 Pfg. 
Nachdem die Fassung des Regulativs vom 27. September 1887, betreffend die Steuerfreiheit des Branntweins zu 
gewerblichen 2c. Zwecken, durch Bundesrathsbeschluß vom 21. Juni d. Is. wesentliche Aenderungen erfahren, dürfte sich in den 
betheiligten Kreisen das Bedürfniß fühlbar machen, eine Zusammenstellung der sämmtlichen Bestimmungen über den zu gewerblichen rc. 
Zwecken steuerfrei abzulassenden Branntwein in der Fassung zu besitzen, welche von jetzt, beziehungsweise vom 1. Januar 1889 
ab gültig ist. 
*ç§r*-ih Das vorliegende Büchlein des durch seine Arbeiten auf dem zoll= und steuertechnischen Gebiete (speciell über Branntwein- 
steuer) wohlbekannten Verfassers soll diesem Bedürfniß entgegenkommen und zwar in sämmtlichen Staaten des Deutschen 
Reiches, zu welchem Zwecke die zugehörigen besonderen Bestimmungen der einzelnen Staaten betreffenden Orts beigefügt sind. 
Ein vollständiges Sachregister ist bestimmt, die Beunutzung des Werkes zu erleichtern. 
Wir ermangeln nicht, die Zoll- und Steuerämter und die Beamten, die Apotheker, Essigfabrikanten sowie auch die Inhaber 
solcher Fabriken in welchen Denaturirungsmittel hergestellt resp. gebraucht werden (Parfümerie-, Bleiweiß-, Bleizucker-, Farben-, 
Lack-, Firniß= und andere chemische Fabriken) auf vorstehenden Kommentar aufmerksam zu machen und zur Subfskription einzuladen. 
Ferner erschien: 
— 
  
— — 
Zoll-Regulativ für die Unterelbe. 
Vom Bundesrath des Deutschen Reiches in der Sitzung vom 28. Juni 1888 beschlossene Fassung. 
Gültig vom Tage des Zollanschlusses Hamburgs. 
gr. 80. 20 Seiten mit 2 Holzschnitten. Preis 50 Pf., cartonnirt 75 Pf. 
Demnächst wird ausgegeben: 
Zollabfertigungs-Regulativ für Hamburg. 
gr. 8°9. 6 Bogen. Preis gebunden 2 30.—. 
In unserem Verlage erschien: 
Lager-Regulative für Läger unter ZJollaussicht. 
Vom Bundesrath des Deutschen Reiches in den Sitzungen vom 8. Juni 1887 und 21. Juni 1888 
beschlossene Nen-Redaktion. 
2. Aufl. gr. 8° (80 S.), Preis 1 (K. 50. 
Dasselbe, Einzel-Ausgabe: 
EIITEIIIIII A. 1 — 
do. do. Ausgabe auf Schreibpapier mit breitem Rande „ 1 20 
II. Weinlager-Regulairn:n: . . .. . . ... „ 1 — 
do. do. Ausgabe auf Schreibpapier mit breitem Rande „ 1 20 
III. Konten-Regulativ . . . . . . . . . . . . .. . . . . . . . .. .. . .. .. . .. .. . . . .. „ 1 — 
do. do. Ausgabe auf Schreibpapier mit breitem Rande . , 1 20 
Verzeichniß von Werken 
aus dem Gebiete der 
Zollgesetzgebung und indirekten Steuern, 
Finanzwissenschaft, Volkswirthschaft 2c. 2c. 
Zum Gebrauche der Zoll= und Stenerbeamten, Juristen und Kaufleute 
zusammengestellt und ausgegeben von 
NMaraäunard & Schering. 
Folio 20 Seiten mit ca. 400 Titeln, 1888. Preis 50 Pf. 
Hamburg, MARQUARD C SCHERING. 
2. Brandstwiete 10, 
gegenüber dem Dovenhof. Buchhandlung und Antiquariat 
für Handel, Rechts- und Staatswissenschaften, Zoll- und Steuerwesen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.