33. Zählwerk.
34. Umschlußkappe,
Zinksturz, Unter-
sat.
VII. Amtliche
Beglaubigung.
35. Prüfung durch
die Normal-
Aichungs-Komis-
sion und Versen-
dung.
VIII. Auf-
stellung.
36. Fundament.
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Wird durch die beiden Löcher eine Plombenschnur gezogen, so kann die Kappe ohne Entfernung der
angelegten Plombe nicht abgezogen werden. Die Kappe trägt zugleich einen nach aufwärts gebogenen
Arm, welcher das Rohrr in der in Fig. a dargestellten Lage festhält.
Die Fristen für Entleerung des Probensammlers sind danach zu bemessen, daß der letztere
die Proben von etwa 7000 Liter Branntwein aufzunehmen vermag.
33. Die Bewegung der Trommel wird durch einen auf ihrer Achse befindlichen Trieb auf
das Zählwerk V (Fig. 9b) übertragen. Dasselbe enthält 4 Zählscheiben, ist aber sonst gerade so
eingerichtet wie das Branntweinzählwerk des Alkoholmessers (vergl. unter Nr. 11). Die erste Zähl-
scheibe ist in 15 Theile getheilt, jedes Intervall zwischen zwei Theilstrichen entspricht dem Raumgehalt
einer Trommelkammer, also der Branntweinmenge von 62/8 Liter. Die Bezifferung beschränkt sich
anf jeden dritten Theilstrich und lautet 00, 20, 40, 60, 80. Die nicht bezifferten Theilstriche ent-
sprechen Mengen von 6⅝, 13½, 26⅝, 33½, 46⅜, 53½⅛, 66⅜ 73½, 86⅜⅝, 93½ Liter. Jede
der drei anderen Zählscheiben ist in 10 Theile getheilt und von 0 bis 9 beziffert. Die'serste und
dritte Zählscheibe drehen sich von links nach rechts, die zweite und vierte von rechts nach links.
Für die Ablesung der Zählscheiben gelten die unter Nr. 11 auf den Seiten 84 und 85 gegebenen
Anweisungen.
34. Auf den Trog C paßt die gußeiserne Umschlußkappe W: sie enthält einen mit Glas
gedeckten Ausschnitt, welcher die Ablesung des Zählwerks von außen her ermöglicht. Durch die
Bolzen w und we werden Kappe W und Trog C mit einander verbunden. ·
DerFußFdesGestellcsstehtandemschmiedeeisementhcrsatzU,welcherzugleichden
Zinksturzzaufnimmt.DielangenBolzcnzxundzgverhindertdenZiukfturzInitdemllntetsatz.
2 enthält einen vergitterten Ausschnitt, welcher unmittelbar vor dem Glaseinsatz der Kappe W und
vor dem Zählwerk liegt. Das Gestell F wird auf dem Untersatz U durch die vier Bolzen 1, 2, 3,
4 gehalten, welche durch U hindurch in das Fundament hineinreichen. Unmittelbar über dem
Untersatz endet das Ueberlaufrohr N, welches im Innern des Troges C ansteigt und die etwa
dort sich anstauenden Flüssigkeitsmengen auf den Untersatz führt. .
35. Jeder für steuerliche Zwecke bestimmte Probenehmer wird vor seiner Versendung der
Kaiserlichen Normal-Aichungs-Kommission zur Prüfung gestellt. Ergiebt die letztere, daß der Apparat
zur Feststellung der Menge des aus der Maische gewonnenen Branntweins unter Absonderung einer
Probe desselben geeignet ist, so wird von der Normal-Aichungs-Kommission ein Beglaubigungsschein
ausgestellt, welcher dies bekundet nnd die Nummer nennt, welche der Apparat trägt. Der
Beglaubigungsschein geht durch Vermittelung der Direktivbehörde dem Hauptamt zu und wird
don diesem aufbewahrt, eine beglaubigte Abschrift davon aber wird zum Belagshefte der
Brennerei gebracht. . "
Nach Ausführung der amtlichen Prüfung werden die für steuerliche Zwecke brauchbar
befundenen Probenehmer vom Fabrikanten unter Aufsicht von Beamten der Normal-Aichungs-
Kommission zur Versendung vorbereitet. Zu diesem Behufe wird auf jedes der beiden Lager der
Trommelachse, ohne daß die Trommel abgenommen wird, je ein schmales Blechplättchen mit zwei
Schrauben fest aufgeschraubt; die beiden Plättchen drücken mit einer Unterlage von Pappe auf die Achse und
verhindern damit die Bewegung der Trommel während des Transports. Nachdem man sodann
noch das Zählwerk aus dem Eingriff mit dem Trieb an der Trommelachse ausgerückt und die zum
Zählwerk gehörige geränderte Schraube an der Schutzkappe des Hahnes h festgebunden hat, wird
die Umschlußkappe aufgesetzt, die Bolzen wi und we werden eingeschoben und durch Beamte der
Normal-Aichungs-Kommission wird an einen derselben eine Plombe angelegt. Der so plombirte
Apparat wird auf den Untersatz gestellt, mit dem Zinksturz überdeckt und nebst den vier Fundament-
bolzen in einem Lattenverschlage versandt. Das Filter wird in einer Kiste beigefügt.
· 36. Für den Ort der Aufstellung gelten im allgemeinen auch hier die unter Nr. 18 für
den Alkoholmesser gegebenen Anweisungen, nur reicht es aus, die Oberkante des Fundaments
65 Centimeter tiefer zu legen als die Unterkante des aus dem Kühlgeräth austretenden Zufluß-
rohres. Zwischen Kühlgeräth und Meßapparat wird auch hier ein Filter eingeschaltet. Das
Fundament erhält eine Länge von wenigstens 77 Centimeter (3 Steine) und eine Breite von 64
Centimeter (2½ Steine); für die Höhe sind besondere Vorschriften nicht zu geben, da ein Rahmen
mit Einsetzkasten hier nicht in das Fundament eingelassen zu werden braucht.