Volltext : Lehrbuch der bayerischen Geschichte.

Niederbayern  unt.  Heinr.  XIV,  Otto  IV  u.  Heinr.  XV.  121

Versprechen  gegeben  hatten,  daß  sie  die  Geistlichkeit  und  ihre
Leute  nie  wieder  einer  allgemeinen  Steuer  unterwerfen  würden.
Ehe  noch  dieses  Zerwürfniß  mit  der  Kirche  seine  Beilegung  gefunden,
war  Heinrich  XIV  mit  seinem  Bruder  Otto  IV  und  seinem
Vetier  Heinrich  XV  über  die  Verwaltung  des  Landes  in  Streit
gerathen,  der  eine  völlige  Anarchie  herbeizuführen  drohte.  Da
legten  sich  die  Stände  in's  Mittel  und  führten  eine  Versöhnung
herbei;  zugleich  ernannten  sie  einen  Ausschuß  von  sechzehn  Mitgliedern
  aus  ihrer  Mitte,  welche  dem  schlechten  Haushalte  der
Herzöge  aufhelfen  sollten.  Binnen  kurzer  Zeit  war  ein  großer
Theil  der  Schuldenlast  getilgt  und  der  Verwaltung  des  Landes
eine  Wendung  zum  Guten  gegeben.

Da  einige  Zeit  später  Heinrich  XIV  über  die  jüngeren
Herzöge  sich  Vieles  anmaßte,  klagten  diese  bei  ihrem  Verwandten,
dem  deutschen  König  Ludwig  IV,  und  erwirkten  durch  ihn
(1331)  eine  Theilung  "60).  Sie  regierten  aber  auch  nach  der
Theilung  keineswegs  zu  ihrer  und  des  Landes  Wohlfahrt.  Heinrich
  XIV,  seit  1322  mit  Margaretha,  der  Tochter  des  Königs
  Johann  von  Böhmen,  vermählt,  verließ  (1331)  die  Partei
Ludwigs  1V  und  trat  auf  die  seines  Schwiegervaters,  des
Böhmenkönigs  Johann  (1311—1326),  der  sich  plötzlich  an  den
Papst  angeschlossen  hatte,  weil  in  Aussicht  stand,  daß  nach  dem
Sturze  Ludwigs  die  deutsche  Königskrone  seinem  Hause  zufallen
werde.  Daher  kam  es  (1332)  zwischen  Heinrich  XIV  und
dem  Könige  Ludwig,  der  den  jüngeren  Herzögen  von  Niederbayern
  gegen  ihren  Bedrücker  Heinrich  XIV  zu  Hilfe  zog,  zu
einem  argen  Zusammenstoße,  dem  erst  die  Vermittlung  des  Böhmenkönigs
  Johann  ein  Ende  machte.  Die  drei  niederbayerischen
Herzöge  hoben  die  im  Jahre  1331  getroffene  Theilung  wieder
auf  und  regierten  miteinander  bis  zum  18.  Juni  1333,  wo
Heinrich  XV,  der  Natternberger,  in  Folge  eines  unglücklichen
Sprunges  starb.

Unmittelbar  vor  diesem  Todesfalle  hatte  sich  zwischen  dem
König  Ludwig  und  Heinrich  XIV  ein  solch  freundschaftliches
Verhältniß  gebildet,  daß  Ludwig,  hauptsächlich  durch  die  erfolglosen
  Unterhandlungen  mit  dem  Papste,  mit  Philipp  VI  von
Frankreich  und  Johann  von  Böhmen  vermocht,  zu  Gunsten