Niederbayern unt. Heinr. XIV, Otto IV u. Heinr. XV. 121
Versprechen gegeben hatten, daß sie die Geistlichkeit und ihre
Leute nie wieder einer allgemeinen Steuer unterwerfen würden.
Ehe noch dieses Zerwürfniß mit der Kirche seine Beilegung gefunden,
war Heinrich XIV mit seinem Bruder Otto IV und seinem
Vetier Heinrich XV über die Verwaltung des Landes in Streit
gerathen, der eine völlige Anarchie herbeizuführen drohte. Da
legten sich die Stände in's Mittel und führten eine Versöhnung
herbei; zugleich ernannten sie einen Ausschuß von sechzehn Mitgliedern
aus ihrer Mitte, welche dem schlechten Haushalte der
Herzöge aufhelfen sollten. Binnen kurzer Zeit war ein großer
Theil der Schuldenlast getilgt und der Verwaltung des Landes
eine Wendung zum Guten gegeben.
Da einige Zeit später Heinrich XIV über die jüngeren
Herzöge sich Vieles anmaßte, klagten diese bei ihrem Verwandten,
dem deutschen König Ludwig IV, und erwirkten durch ihn
(1331) eine Theilung "60). Sie regierten aber auch nach der
Theilung keineswegs zu ihrer und des Landes Wohlfahrt. Heinrich
XIV, seit 1322 mit Margaretha, der Tochter des Königs
Johann von Böhmen, vermählt, verließ (1331) die Partei
Ludwigs 1V und trat auf die seines Schwiegervaters, des
Böhmenkönigs Johann (1311—1326), der sich plötzlich an den
Papst angeschlossen hatte, weil in Aussicht stand, daß nach dem
Sturze Ludwigs die deutsche Königskrone seinem Hause zufallen
werde. Daher kam es (1332) zwischen Heinrich XIV und
dem Könige Ludwig, der den jüngeren Herzögen von Niederbayern
gegen ihren Bedrücker Heinrich XIV zu Hilfe zog, zu
einem argen Zusammenstoße, dem erst die Vermittlung des Böhmenkönigs
Johann ein Ende machte. Die drei niederbayerischen
Herzöge hoben die im Jahre 1331 getroffene Theilung wieder
auf und regierten miteinander bis zum 18. Juni 1333, wo
Heinrich XV, der Natternberger, in Folge eines unglücklichen
Sprunges starb.
Unmittelbar vor diesem Todesfalle hatte sich zwischen dem
König Ludwig und Heinrich XIV ein solch freundschaftliches
Verhältniß gebildet, daß Ludwig, hauptsächlich durch die erfolglosen
Unterhandlungen mit dem Papste, mit Philipp VI von
Frankreich und Johann von Böhmen vermocht, zu Gunsten