Volltext : Sachsen-Chronik Erste Serie. (1)

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sprünglich  „bedingungsweise  Hörige“  von  Kloster=  oder  Kirchengütern
gewesen  sind.

Eigentliche  Frobndienste  kommen  im  Ganzen  in  unsern
Gegenden  vor  dem  14.  Jahrhundert  nur  sehr  selten  vor  und  da,  wo  sie
eher  erwähnt  werden,  ist  die  damit  verbundene  Last  eine  sehr  geringe.
Sie  scheinen  wohl  erst  Ende  des  14.  Jahrhunderts  gewöhnlicher  geworden
  zu  sein  und  von  da  an  auch,  hinsichtlich  ihrer  Last,  zugenommen
zu  haben.  In  einer  Urkunde  vom  8-  Nov.  1276,  welche  sich  in
Albinus  Registratur  der  meißnischen  Stiftsurkunden  findet,  wurde
vom  Kloster  zu  Bosan  mit  dem  Dorfe  Kywitsch  auch  die  Pflichtigkeit
von  10  Ackerfröhnern,  welche  jährlich  drei  Male  Frohnezuleisten  hatten,
und  von  27  Entefröhnern,  welche  jährlich  nur  zwei  Male  dienten,  an
das  Stift  Meißen  verkauft.  Auch  schon  ein  Verhältniß  der  Frohn--bezweifeln,

  die  dem  Herrn  gebührende  Quote  von  der  Nachlassenschaft  seines  Hörien,
  budelinge  dagegen,  die  entweder  nur  gedachte  oder  wirklich  vollzogene  Absonderung
  dieser  Quote  und  bulevinge,  welches  Grimm  von  hu  und  dem  althochdeutschen
  Zeitworte  lifen  d.  i.  relinquere  (Graff's  altdeutscher  Sprachschatz
Thl.  II.  S.  47  unter  liban  und  leiba)  —  doch  wohl  etwas  gewagt  —  ableitet,
übereinstimmend  mit  butel,  den  an  der  hinterlassenen  Habe  seines  Hörigen  dem
Grundherrn  zustehende  Antheil  bedeuten.  Ebenso  bringen  auch  Einige  die  in  einer
Urkunde  von  1268  bei  Harenberg  (Anliquilates  Gantershemienses  S.  387)  erwähnten
  buleven  (reliquias  mortuorum  —  que  vulgariter  buleven  dicuntur)
hiermit  in  etymologische  Verbindung.  —  Daß  aber  mit  dem  Ausdrucke  budelinge
keineswegs  das  butteil  oder  bultel  in  Verbindung  gebracht  werden  könne,  wird
uns  dann  unbedingt  klar  werden,  wann  wir  beide  Worte  stammgemäß  etymologisiren.
Buttel  ist  aus  dem  alten  Worte  but,  Gefäß,  Hausrath,  und  tel  oder  teil  d.  i.  Theil
zusammengesetzt,  zeigt  allerdings  die  Churmete  oder  Kormete  an,  die,  nachdem
ie  schon  Kaiser  Heinrich  V.  lex  nequissima  et  nelanda  genannt  hatte,  durch  das
Beesthaupt  oder  Besthäupt,  wornach  der  Herr  das  Recht  hatte,  sich  das  beste
Pferd  oder  den  besten  Ochsen,  Kleid  oder  sonst  Etwas  von  der  fahrenden  Habe  des
verstorbenen  Lassen  oder  Hörigen  zu  wählen  und  zu  nehmen,  ersetzt  ward.  Dagegen
  ist  budeling  entweder  aus  dem  altdeutschen  Bud  oder  Bude  d.  i.  Baude,  Haus,
und  dem  Worte  Ling,  was  im  althochdeutschen  ein  Individunm  beiderlei  Geschlechts,
also  das  Gegentheil  von  „Ding“,  d.  i.  Sache,  bedeutet,  zusammen  gesetzt,  oder  (7)
aus  dem  slavischen  Buduleni  oder  Bydleni,  Wohnung  oder  das  Wohnen,  entstanden,
während  bulevinge,  das  auch  im  15.  Jahrhunderte,  wo  doch  von  keinem  Butteil
bei  uns  mehr  die  Rede  sein  konnte,  oft  als  Baulebung  vorkommt,  aus  Bu,  der
Bau,  die  Bebauung  der  Brandstätte,  und  levinge  oder  levung  (vom  Zeitwort  leven
oderlieben  d.  h.  lichern,  geben,  zinsen),  zusammengesetztist,  und  soviel  als  Häuslerzins
  oder  Lassenquote  bedeutet.  Uebrigens  ist  zu  bemerken,  daß  im  Osnabrückschen
  noch  jetzt  der  Ausdruck  Bodeling  den  Kotsassen  oder  Kassäten  anzeigt.  Es
ist  daher  kaum  zu  denken,  daß  man  so  der  Etymologie  zuwider  in  budelinge  und
Lnsanse  den  Begriff  des  butteil  legen  konnte.  Der  Leser  mag  jedoch  selbst  enteiden.


31)  Um  sich  hier  eine  Hypothese  zu  gestatten,  könnte  man  auch  fast  annehmen,
daß  das  Wort  Lito  und  Litonen  eine  aus  Lituo  und  Lituonen  corrumpirte
Benennung  sei.  Wornach  also  Lituonen  von  Lituus,  der  Bischofsstab,  solche
Dienende  anzeigen  würde,  die  unter  dem  Bischofs=  oder  Krummstabe  ihre  Verpflichtungen
  hatten.