Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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Anleitung zum Gebrauch. 
1. Die Abmeldung ist am 2. Januar beziehungsweise am 1. Juli, oder wenn der betreffende Tag auf einen Sonntag oder 
Feiertag fällt, am folgenden Werktage in zweifacher Ausfertigung zu übergeben. 
Für die Zollentrichtung am 1. Juli sind von dem Lager-Inhaber nur die Spalten 1, 2 und 8 auszufüllen, für die 
Abrechnung am 2. Januar die Spalten 1 bis 8. 
2. Jede auf dem Lager befindliche Waarengattung bildet einen besonderen Eintrag. 
Bei Brutto zu verzollenden Waaren wird die Ueberschrift der Gewichtsspalten entsprechend geändert. 
3. Der von der Zollstelle zu berechnende Zollbetrag wird bei der Jahresabrechnung voll ausgeworfen, der am 1. Juli zur 
Einzahlung gelangte Betrag davon abgesetzt und die verbleibende Zollschuld festgestellt. 
4. Der Lager-Inhaber erhält das eine Exemplar der Abmeldung, nachdem darin der Zoll berechnet ist, zurück und hat sodann 
binnen längstens acht Tagen Zahlung zu leisten. 
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