— 292 —
Anlage A.
Anleitung für die Steuerstellen
zur
Bestimmung des Quotienten der Syrupe oder Melassen.
Die Bestimmung des Ouotienten von Zuckerabläufen (Syrup oder Melasse) kann vom
Steuerbeamten nur ausgeführt werden, wenn weniger als 2 Prozent Invertzucker in der betreffen-
den Probe enthalten sind. Zuvörderst ist daher
1. festzustellen, ob der Gehalt an Invertzucker unter 2 Prozent oder höher ist. Zu
diesem Zweck wird eine Porzellanschale auf einer Waage, wie sie bei der Polarisation der festen
Zucker Verwendung findet, tarirt und alsdann in derselben genau die Menge von 10 Gramm des
zuvor durch Anwärmen dünnflüssig gemachten Syrups u. s. w. abgewogen. Darauf wird durch
Zusatz von etwa 50 ccm warmen Wassers und durch Umrühren mit einem Glasstab der Syrup
U. s. w. zur Lösung gebracht. Einer Filtration der erhaltenen dünnen Flüssigkeit bedarf es in der
Regel nicht, auch wenn dieselbe getrübt erscheinen sollte.
Man bringt die Lösung des Syrups sodann in eine sogenannte Erlenmeyersche Kochflasche
von etwa 200 cem Inhalt oder in eine entsprechend große Porzellanschale und fügt dazu 50 cem
Fehlingsche Lösung. In 2 Flaschen getrennt bewahrt man im Laboratorium einerseits eine Lösung
von Kupfervitriol, andererseits Seignettesalz -Natronlauge auf; gleiche Theile von beiden Flüssig-
keiten bilden die Fehlingsche Lösung. Wenn man gerade viele Analysen vorhat, kann man größere
Mengen beider Lösungen mischen, also vielleicht von jeder derselben 250 ceim verwenden, und der
Mischung für die Analyse 50 cem entnehmen; sind dagegen nur wenige Analysen auszuführen, so
entnimmt man direkt der Seignettesalz -Natronlaugenflasche und der Kupfervitriolflasche je 25 cem
mittelst zweier Pipetten und bringt dieselben in die Erlenmeyersche Kochflasche. Gemischte Feh-
lingsche Lösung darf nur drei Tage lang zum Gebrauch aufbewahrt werden, da sie bei längerem
Stehen zur Analyse untauglich wird. Man kocht alsdann die Flüssigkeit im Kochkolben über einem
sogenannten Bunsen-Brenner auf, indem man dieselbe auf ein darüber befindliches, durch einen
Dreifuß getragenes Drahtnetz stellt, und erhält die Flüssigkeit mindestens 2 Minuten im Sieden.
Die Zeit des Kochens darf nicht abgekürzt, kann aber ohne Gefahr für den Ausfall der Analyse#
einige Minuten verlängert werden. «
Man nimmt alsdann die Flamme weg, wartet einige Minuten, bis ein in der Flasche ent—
stehender Niederschlag sich abgesetzt hat, hält dieselbe darauf gegen das Licht und beobachtet, ob die
Flüssigkeit noch blau gefärbt ist. Deutlicher noch erkennt man die Färbung, wenn man ein Blatt
weißes Schreibpapier hinter die Flasche hält und dieselbe im auffallenden Licht beobachtet.
Nur in dem Falle, daß die blaue Farbe noch vorhanden ist, enthält die Lösung weniger
als 2 Prozent Invertzucker und kann der Beamte die weitere Untersuchung des Syrups vornehmen:
anderenfalls muß die Untersuchung durch einen Chemiker ausgeführt werden. Häufig wird die
Flüssigkeit nach dem Kochen, trotzdem daß noch unzersetzte blaue Kupferlösung in derselben vor-
handen, nicht blau, sondern gelbgrün erscheinen, weil die blaue Farbe durch die gelbbraune Färbung
des Syrups verdeckt wird.
In solchen Fällen hat der Beamte folgendes Verfahren einzuschlagen:
Er filtrirt durch ein kleines Papierfilter aus gutem dicken Filtrirpapier, welches in einen
Glastrichter eingesetzt ist, wenige Kubikzentimeter (vielleicht 10 ccem) von der gekochten Flüssigkeit ab.