Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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Resultat  als  70,  so  ist  eine  weitere  Untersuchung  nicht  von  nöthen,  da  dieselbe  doch  nur  dazu
führen  könnte,  den  Quotienten  zu  erhöhen,  niemals  aber  ihn  erniedrigen  könnte.

Ergiebt  dagegen  diese  Berechnung  einen  niederen  Werth  als  70,  so  ist  die  Anwesenheit
von  Stärkezucker  immer  noch  nicht  ausgeschlossen.  Um  festzustellen,  ob  solcher  vorhanden  ist  oder
nicht,  wird  daher  das  halbe  Normalgewicht  in  der  unter  I  bereits  beschriebenen  Weise  im  Hundertkolben
  in  75  cem  Wasser  gelöst  und  mit  5  ccm  Salzsäure  von  38,8  Prozent  HCI  bei  67  bis  70
invertirt.  Darauf  wird  zu  Hundert  aufgefüllt  und  mit  ½  bis  1,  bei  dunklen  Syrupen  auch  mit
2  bis  3  Gramm  mit  Salzsäure  ausgewaschener  Knochenkohle  oder  mit  Blutkohle,  die  man  in
trockenem  Zustande  direkt  in  den  Hundertkolben  bringt,  entfärbt.  Wendet  man  Blutkohle  an,  so  ist
der  Absorptionsfaktor  für  Invertzucker  für  das  betreffende  Präparat  zu  bestimmen  und  je  nach  der
angewandten  Menge  eine  Korrektur  der  am  Polarimeter  abgelesenen  Zahl  anzubringen,  falls  die
Linksdrehung  genau  festgestellt  wird.  Im  vorliegenden  Falle  genügt  es,  bei  annähernder  Temperatur
von  20.  dieselbe  festzustellen.  Unverfälschte  Syrupe  nehmen  zwar  erfahrungsgemäß  häufig  nicht  ganz
die  normale  Linksdrehung  an,  welche  0,33  mal  so  groß  als  die  ursprüngliche  Rechtsdrehung  ist,
doch  beträgt  dieselbe  immer  mindestens  den  fünften  Theil  der  ursprünglichen  Rechtsdrehung.  Es
muß  also  ein  Syrup  von  55  Polarisation  beispielsweise  mindestens  nach  der  Inversion  eine  Linksdrehung
  von  —  11,  auf  das  ganze  Normalgewicht  berechnet,  zeigen.  Würde  dieser  Syrup  statt
dessen  alsdann  nur  eine  Drehung  von  —  10  oder  weniger  oder  gar  Rechtsdrehung  annehmen,  so
ist  derselbe  als  mit  Stärkezuckersyrup  versetzt  zu  betrachten.

Ist  in  der  vorbeschriebenen  Weise  die  Abwesenheit  von  Stärkezucker  nachgewiesen,  so  wird
die  unter  1  beschriebene  gewichtsanalytische  Methode  zur  Bestimmung  des  Gesammtzuckers  angewendet
  und  in  der  dort  angegebenen  Weise  das  Resultat  berechnet.

Ist  dagegen  die  Anwesenheit  von  Stärkezucker  erwiesen,  so  muß  zur  Feststellung  des  Gesammtzuckergehalts
  der  Weg  eingeschlagen  werden,  daß  zu  der  Polarisation  der  bereits  vorhandene
Invertzucker,  welcher  sich  aus  dem  direkten  Reduktionsvermögen  des  Syrups  gegen  Fehlingsche
Lösung  berechnet,  hinzugerechnet  wird.

Man  verfährt  dabei  genau  so,  wie  jetzt  im  Handel  üblich,  indem  man  die  bekannte
Fehlingsche  Lösung  nach  Soxhlets  Vorschrift  benutzt.  Man  muß  jedoch,  da  für  10  Gramm  Substanz,
  welche  gewöhnlich  zur  Invertzuckerbestimmung  angewendet  werden,  hier  die  Fehlingsche  Lösung
nicht  ausreichen  würde,  erst  ausprobiren,  welche  Substanzmenge  genommen  werden  darf.  Es  geschieht
  dies  am  bequemsten,  indem  man  10  Gramm  Syrup  zu  100  cem  löst,  in  mehrere  Reagensgläser
  je  5  ccm  Fehlingsche  Lösung  bringt  und  successive  je  8,  6,  4,  2  cem  der  Syruplösung  in
die  einzelnen  Reagensgläser  mit  Fehlingscher  Lösung  aus  einer  graduirten  Pipette  laufen  läßt  und
aufkocht,  bis  schließlich  derjenige  Punkt  erreicht  ist,  wo  die  Fehlingsche  Lösung  nicht  mehr  entfärht
wird.  Ist  dies  beispielsweise  bei  6  ccm  der  Fall,  so  wiegt  man  6  Gramm  Substanz  zur  Analyse
ab,  bei  4  cem  4  Gramm  Substanz,  löst  in  50  cem  Wasser  und  versetzt  ohne  vorherige  Klärung
mit  Bleiessig  mit  50  ccm  Fehlingscher  Lösung,  kocht  2  Minuten  und  verfährt  weiter  in  der  Weise,
wie  für  die  Untersuchung  der  festen  Zucker  auf  Invertzucker  üblich  ist.  Die  Berechnung  des  Invertzuckers
  geschieht  nach  der  Tabelle  von  Meißl.  Folgende  Angaben  über  die  Art  der  Benutzung
dieser  Tabelle  sind  dessen  Originalarbeit,  Zeitschrift  des  Vereins  für  die  Rübenzuckerindustrie  des
Deutschen  Reichs  1883  S.  768,  entnommen:

Es  sei  l.  Cu—  annähernde  absolute  Menge  Invertzucker  —  2;

2
Il.  2  —  100—4  annähernde  prozentische  Menge  Invertzucker  —  y;
III.  100  Pol  ».  ..
W;—  R  Verhältnißzahl  für  den  Rohzucker,

100  —  R  =  I  Verhältnißzahl  für  den  Invertzucker,
R:  2  Verhältniß  von  Rohrzucker:  Invertzucker  =  6:

Cu  richtige  Prozente  Invertzucker;

Cu  bedeutet  in  dieser  Formel  die  Menge  des  gewogenen  Kupfers,
p  bedeutet  darin  die  Menge  der  angewandten  Substanz,

 

IV.