Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

—  399.  —

Zentral-Blatt

für  das

Deutsche  Reich.

Herausgegeben

im

Reichsamt  des  Innern.

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Zu  beziebhen  durch  alle  Postanstalten  und  Buchhandlungen.  —  Pränumerations-Preis  für  den  Jahrgang  sechs  Mark.

XVI.  Jahrgang.  928.

Inhalt:  1.  Zoll=  und  Steuer=  Wesen:  Befugniß  einer
Steuerstelle;  —  Bundesrathsbeschluß,  betreffend  Abgaben=  2.  Polizei-Wesen:  Ausweisung  von  Ausländern  aus  dem
vergütung  bei  der  Ausfuhr  von  Kakuofabrikaten  und  Zucker-  Reichsgebiete.  .  400
waaren;.—  Bestellung  eines  Stations-Kontrolörs  Seite  399

 

Berlin,  Freitag,  den  6.  Juli  1888.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

 

Der  Bundesrath  hat  in  seiner  Sitzung  vom  21.  Juni  d.  J.  beschlossen,  dem  Hauptsteueramt  zu  Posen
die  unbeschränkte  Befugniß  zur  Abfertigung  der  mit  dem  Anspruch  auf  Steuervergütung  ausgehenden
Zucker  aller  Art  beizulegen.

 

Der  Bundesrath  hat  durch  Beschluß  vom  5.  Juli  d.  J.  die  obersten  Landesfinanzbehörden  ermächtigt:
vorbehaltlich  jederzeitigen  Widerrufs  und  der  erforderlichen  besonderen  Kontrolmaßregeln,  Gewerbtreibenden,
  welche  in  zollsicher  abgeschlossenen  Räumen  unter  ständiger  amtlicher  Ueberwachung
Kakaopräparate  oder  Zuckerwaaren  für  den  Export  herstellen,  bei  der  Ausfuhr  der  hergestellten
Waaren  den  Erlaß  des  Zolls  für  den  nachweislich  verwendeten  Kakao  zu  gewähren,  sowie  für
den  nachweislich  verwendeten  inländischen  vergütungsfähigen  Zucker  die  Materialsteuer  nach  dem
betreffenden  Vergütungssatze  bezw.  die  entrichtete  Verbrauchsabgabe  zu  erstatten.

 

Auf  Grund  der  Bestimmung  im  Artikel  36  der  Reichsverfassung  ist  nach  Vernehmung  des  Ausschusses  des
Bundesraths  für  Zoll=  und  Steuerwesen  der  Großbherzoglich  mecklenburgische  Hauptamts-Kontrolör
Mantow  zu  Schwerin  an  Stelle  des  in  den  Landesdienst  zurückberufenen  Großherzoglich  mecklenburgischen
Steuer-Inspektors  Hoppe  den  Königlich  preußischen  Hauptsteuerämtern  zu  Halle  a.  S.,  Langensalza,
Mühlberg  a.  E.,  Nordhausen  und  Wittenberg,  dem  Herzoglich  sachsen-koburg-gothaischen  Amte  Volkenroda,
sowie  den  Fürstlich  schwarzburgischen  Steuerämtern  zu  Frankenhausen  und  Sondershausen  als  Stations-Kontrolör,
  mit  dem  Wohnsitz  in  Halle  a.  S.,  vom  1.  Juli  d.  J  ab  beigeordnet  worden.

 

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