Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1907. (34)

140

J.  Abschnitt.

Beschlüsse  der  Kammern  über  die  Gesetzentwürfe  und  andere
Vorlagen  der  Staatsregierung.

1.
Die  Gesetze,  betreffend:  8
1)  die  Erwerbung  der  Pfälzischen  Eisenbahnen  für  das  K.  Bayerische  Staatsärar,

2)  die  provisorische  Erhebung  eines  Zuschlages  zu  den  Gebühren  und  Erbschaftssteuern,

3)  den  Bedarf  für  Postbauten,  Telegraphen=  und  Telephonanlagen,
4)  den  Bedarf  für  Erweiterungs-,  Ergänzungs=  und  Neubauten  auf  den  im  Betrieb
befindlichen  Staatseisenbahnen,
5)  die  provisorische  Steuererhebung  für  das  Jahr  1906,
6)  die  provisorische  Steuererhebung  für  das  Jahr  1906,
7)  die  Erbauung  einer  eingleisigen  Hauptbahn  von  Mühldorf  nach  Freilassing,
Za)  die  Aufnahme  eines  Kreisanlehens  zur  Errichtung  der  pfälzischen  Heil=  und
Pflegeanstalt  Homburg,
b)  die  Aufnahme  eines  Kreisanlehens  für  den  Ausbau  der  Kreisirrenanstalt  Kutzenberg,
9)  den  Hauptetat  der  Militärverwaltung  des  Königreichs  Bayern  für  das  Rechnungsjahr
  vom  1.  April  1905  bis  31.  März  1906,
10)  die  Einrichtung  der  staatlichen  Schiffahrt  auf  dem  Ammersee  und  auf  der  Amper,
11)  den  zweigleisigen  Ausbau  der  Staatseisenbahnen,
12)  die  Aufnahme  eines  Kreisanlehens  für  den  Neubau  einer  Kreistaubstummen--anstalt
  in  Regensburg,
13)  die  überleitung  von  Hypotheken,
14)  die  provisorische  Steuererhebung  für  das  Jahr  1906,
15)  die  Herstellung  von  Bahnen  lokaler  Bedeutung,
16)  den  Hauptetat  der  Militärverwaltung  des  Königreichs  Bayern  für  das  Rechnungsjahr
  vom  1.  April  1906  bis  31.  März  1907,
17)  die  Anderung  des  Gesetzes  über  das  Gebührenwesen,
haben  Wir  nach  den  darüber  von  beiden  Kammern  gefaßten  Gesamtbeschlüssen  sanktioniert
und  im  Gesetz=  und  Verordnungsblatte  für  1905  Nr.  63  und  65,  für  1906  Nr.  1,  14,
16,  17,  21,  25,  26,  33,  39,  52,  54  verkünden  lassen.
18)  Däs  Wassergesetz,  welchem  Wir  ebenfalls  Unsere  Sanktion  erteilt  haben,  wird
im  Gesetz=  und  Verordnungsblatte  demnächst  verkündet  werden.