Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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Zusammensetzung der Schiedsgerichtsbezirke für die See-Werufsgenossenschaft. 
Das Schiedsgericht für die Sektion I mit dem Sitz in Papenburg umfaßt die Regierungsbezirke 
Aurich und Osnabrück, die Großherzoglich oldenburgischen Aemter Friesoythe und Westerstede, sowie das 
sonstige Emsgebiet und das Rheingebiet. 
Das Schiedsgericht für die Sektion II mit dem Sitz in Bremen umfaßt den Regierungsbezirk 
Hannover, die zum Regierungsbezirk Stade gehörigen Kreise Achim, Blumenthal, Geestemünde, Lehe, 
Osterholz und Verden, ferner das Großherzogthum Oldenburg mit Ausschluß der der Sektion I über- 
wiesenen Theile desselben und des Fürstenthums Lübeck, sowie die freie Hansestadt Bremen und das 
sonstige Wesergebiet. 
Das Schiedsgericht für die Sektion IlIl mit dem Sitz in Hamburg umfaßt die Provinz Hannover 
mit Ausschluß der den Sektionen I und II überwiesenen Theile, von der Provinz Schleswig-Holstein die 
Kreise Altona Stadt, Herzogthum Lauenburg, Pinneberg, Steinburg, Stormarn und den an der Elbe 
belegenen Theil des Kreises Süderdithmarschen, sowie die freien und Hansestädte Lübeck und Hamburg 
und das sonstige Elbegebiet mit Ausschluß der in den Großherzogthümern Mecklenburg-Schwerin und 
Mecklenburg-Strelitz belegenen Theile desselben. 
Das Schiedsgericht für die Sektion IV mit dem Sitz in Kiel umfaßt die Provinz Schleswig- 
Holstein mit Ausschluß der der Sektion Ill überwiesenen Theile und das Fürstenthum Lübeck. 
Das Schiedsgericht für die Sektion V mit dem Sitz in Stettin umfaßt die Provinz Pommern, 
die Großherzogthümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz und das sonstige Odergebiet. 
Das Schiedsgericht für die Sektion WI mit dem Sitz in Danzig umfaßt die Provinzen Ostpreußen 
und Westpreußen. 
Die Wahlen für den letztgenannten Schiedsgerichtsbezirk erfolgen nach Maßgabe des von dem 
Königlich preußischen Minister für Handel und Gewerbe erlassenen Regulativs. 
  
Zur gefälligen Beachtung. 
Dieser Stimmzettel ist spätestens zwei Wochen nach Empfang portofrei einzusenden: 
An 
den Geauftragten des Reichs-Versicherungsamte, 
zu 
  
Carl Heymanns Verlag, Berlin. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
	        
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