Berlin, den 9. August 1888.
Errichtung von Zuckersteuerftellen.
(Central-Blatt von 1888 Seite 572.)
Es sind
im Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach
zu Allstedt, Oldisleben und Dermbach, und
im Herzogthum Sachsen-Coburg und Gotha-
zu Gotha
Zuckersteuerstellen errichtet und denselben die sämmtlichen Befugnisse nach den 6§. 34 bis 37
des Gesetzes vom 9. Juli v. J. und den bezüglichen Ausführungsbestimmungen, mit Aus-
nahme der Befugniß zur Polarisirung, beigelegt, auch der Zuckersteuerstelle zu Dermbach die
seihher von der Steuerreceptur zu Kaltennordheim wahrgenommenen Zuckersteuergeschäfte über-
agen worden.
Im Herzogthum Sachsen-Meiningen.
Zur Vornahme der durch die Verbrauchsabgabe von Zucker bedingten steuerlichen Abfer-
tigungen in der Zuckerraffinerie von Robert Berger zu Pößneck ist das Steueramt dortselbst
als Zuckersteuerstelle unter Beilegung sämmtlicher Abfertigungsbefugnisse nach den 8§#§. 34 bis 37
des Gesetzes und den bezüglichen Ausführungsbestimmungen, mit Ausnahme der Befugniß zur
Polarisirung, bestellt worden.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 5. Juli d. J. beschlossen:
I. daß an Stelle der bisherigen Muster zur
a) Deklarationen zum Waareneingang, Begleitzetteln und Ladungsverzeichnissen, Abmeldungen
von Waaren aus der Niederlage (Beschluß des Bundesraths des Zollvereins vom
20. Dezember 1869), Begleitscheinen I und lI über inländisches Salz (Uebereinkunft wegen
Erhebung einer Abgabe von Salz vom 8. Mai 1867),
b) Versendungsscheinen ! und II über inländischen Taback (Beschlüsse des Bundesraths vom
29. Mai 1880 und vom 13. Dezember 1883, Central-Blatt 1880 Seite 327, 1884 Seite 1)
neue Muster treten.
Die Einrichtung der unter a genannten Muster ergiebt sich aus den Beilagen zu der Bekannt-
machung vom 18. Juli d. J. (Central-Blatt 1888 Seite 484, 497, 565, 593, 597, 623 und 625).
Die Einrichtung der Muster unter b ergiebt sich aus den Anlagen. 2#
nlagen.
Ferner ist beschlossen: —.
II. Die Formulare zu den in Ziffer I bezeichneten neuen Mustern sind, auch bezüglich des Formats
(38 em Höhe und 48 em Breite), der Farbe und sonstigen Beschaffenheit des zu verwendenden Papiers,
nach Maßgabe der vorgeschriebenen Muster herzustellen.
Die Formulare zu Deklarationen zum Waareneingang und zu Abmeldungen von Waaren aus
der Niederlage dürfen auch in halber Höhe hergestellt werden.
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