Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechzehnter Jahrgang. 1888. (16)

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eine  Gebühr  von  0,10 M  berechnet.

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für  Prüfung  eines  ärztlichen  Maximumthermometers  durch  Vergleichungen  an

3  und  wiederholte  Vergleichungen  an  2  Skalenstellen
für  Beglaubigung  eines  ärztlichen  Thermometers  nach  Vergleichungen  an  3
Skalenstellen  nebst  Untersuchung  der  Veränderlichkeit  der  Angaben

für  jede  weitere  Prüfung  einer  Skalenstelle

bei  beglaubigten  Thermometern.  .
bei  anderen  ärztlichen  Queckfilberthermometern

für  Prüfung  eines  ärztlichen  Zeigerthermometers  durch  Vergleichungen  an

4  Skalenstellen

Wird  die  Prüfung  auf  mehr  als  4  Stellen  ausgedehnt,  so  erhöht  sich  die
Gebühr  für  jede  weitere  Stelle  um

für  Prüfung  eines  erztlichen  Thermometers,  welches  die  zugelassene  Fehlergrenze

nicht  einhält

B.  Bei  anderen  Thermometern  aus  Glas:

für  jede  Eispunktsbestimmung
für  Prüfung  einer  Skalenstelle  durch  Vergleichungen  in  Temperaturen  über  0

bis  einschließlich  50  Grad
Diese  Gebühr  ermäßigt  sich  auf  0  AM,  sofern  die  Fehlerangaben  nur  auf
Zehntelgrade  verlangt  werden.
für  Prüfung  einer  Skalenstelle  durch  Vergleichungen  in  Temperaturen
unter  O  Grad  bis  zu  —  20  Grad  hinab.  .  .
über  50  bis  einschließlich  100  Grad
100  20

-  2  -2

u  ½

200  =

#

300

U

C.  Im  Allgemeinen:

Für  Kalibrirungen  und  sonstige  unter  Nr.  1  bis  9  nicht  aufgeführte  Prüfungsarbeiten,
sowie  für  die  Prüfung  anderer  als  der  dort  genannten  Thermometer  werden  Gebühren  nach  Maßgabe
  der  aufgewendeten  Arbeit  erhoben  und  wird  dabei  für  jede  Arbeitsstunde  eine  Gebühr  von
1,50  M.  angesetzt.
Für  Aufätzung  einer  Strichmarke  oder  einer  anderen  vorgeschriebenen  Bezeichnung  wird
Für  Aufbringung  der  laufenden  Nummer,  für  Stempelung,

sowie  für  Ausfertigung  einer  Bescheinigung  oder  Beglaubigung  gelangen  besondere  Gebühren  nicht
zur  Erhebung.

Charlottenburg,  den  9.  Oktober  1888.

Physikalisch-technische  Reichsanstalt.
von  Helmholtz.

 

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Qo
0,50
O,60

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