Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

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Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im 
Reichsamt des Innern. 
Zu betiehen durch alle Postanstalten und HLuchhandlungen. 
XVII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 7. Juni 1889. 24. 
  
  
Inhalt: 1. Zel. und Siener, Wesen: Besugpit einer i . Cicheinen des vierten J der 
Steuerstelle; — Transport., Buck. und Lager Kontrele " Insiiz-, Ween: Erscheinen, des vierten Jahrganges der 
.. · n „Deutschen Justiz. Statistit 347 
für Getreide in den Grenzbezirken der Hauptzollämter 
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Aachen und Vreden; — Weitere Ansführungsbestimmungen 3. Polizel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
zum Branntweinsteuergesees Seite 319 Reichsgebiete.. U 348 
  
1. Zoll— u nd Steuer---Wesen. 
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 23. Mai d. J. beschlossen, die bereits ertheilte Ermächtigung 
des Großherzoglich mecklenburg-schwerinschen Hauplsteueramts zu Güstrow zux unbeschränkten Abfertigung 
des mit Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden oder niedergelegten Zuckers aller Art (S. 6 Abf. 4 
des Zuckersteuergesetzes vom 9 Juli 1887 und §. 19 lit. a der Ausführungsbestimmungen zu diesem 
Gesetze) nachträglich zu genehmigen. · 
Auf Grundder§§.119ff.des-VereinszollgcfchcssindfolgendeBestimmungengetroffcnworden: 
1. Für den dem Hauptzollamt Aachen unterstellten Oberkontrolebezirk Herzogenrath, zu welchem 
die Bürgermeistereien Herzogenrath, Bardenberg, Merkstein, Alsdorf, Pannesheide, sowie der nördliche 
Theil der Bürgermeisterei Richterich (einschließlich dieses Ortes), ferner die Ortschaften Morsbach, 
Schweilbach, Grevenberg der Bürgermeisterei Würfelen und die Ortschaft Passenholz der Bürgermeisterei 
Broich gehören, ist die Transport-, Buch= und Lagerkontrole für Roggen, Hafer und Weizen 
angeordnet worden. 
2. In dem unten näher bezeichneten Theile des Grenzbezirks des Hauptzollamts zu Vreden 
ist für Roggen, Hafer, Weizen, Gerste und Buchweizen die Transport-, Buch= und Lagerkontrole ein- 
geführt worden. 
Der Aussichtsbezirk wird nach dem Auslande durch die Grenze der Provinz Westfalen gegen 
das Königreich der Niederlande, nach dem Binnenlande durch folgende Binnenlinie umschlossen. Dieselbe 
fällt zunächst im Westen von der Landesgrenze ab zusammen mit der Grenze der Provinz Westfalen 
gegen die Rheinprovinz, solgt dann von dem Punkte, wo zwischen Groß-Hunshof und Rodehorst ein 
Nebenfluß in die Assel mündet, diesem Nebenfluß bis zu seiner Quelle, geht von dort gerade auf die 
Stadt Bocholt zu, diese einschließend, weiter die Chaussee von Bocholt über Rhede nach Borken entlang 
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