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handenen Litermenge reinen Alkohols, sofern die Verwicgung der vorhandenen Branntweinbestände nicht
angängig erscheint, in der Weise zu erfolgen, daß zunächst die Litermenge an Branntwein, welcher sich
in den einzelnen Reservoirs rc. befindet, mittelst der an diesen angebrachten Standgläser, Skalen und
dergleichen festgestellt wird. Mit Hülfe der Tafel 7 wird alsdann durch Multiplikation des in der Tafel
für 1 Liter Branntwein von der vorgefundenen Temperatur und wahren Stärke ausgeworfenen Gewichts
mit der für jedes Reservoir ermittelten Litermenge das Gesammtnettogewicht des in jedem Gefäße ent-
haltenen Hranntweins berechnet und hieraus mittelst der Tafel 2 die Litermenge reinen Alkohols festgestellt.
z. B. bei einer Temperatur von — 3 Grad der befüllte Rauminhalt eines Reservoirs zu
100 000 Luer ind die wahre Stärke der Flüssigkeit zu 80 Prozent ermitlelt, so beträgt nach Tafel 7
das Nettogewicht von 1 Liter dieses Branntweins O/8869 kg, mithin von 100 000 Liter (100 000 O,869 -)
85 690 kg. Tafel 2 giebt für ein Nettogewicht von 8000 kg Branntwein zu 80 Prozent den Gehalt an
reinem Alkohol auf 8080 Liter an, mühin berechnet sich berselbe
für 80 000 kg auf (10.8 080 = 86860 8000 Liter
= 5000 = nach der * —.R 50500 =
- 600 --2 Q 60600
- 90 -........... 90-
alsofür85690kgauf...............86546,9L1ter,
oder abgerundet auf 86 547 Liter.
beizufũ Die derartig aufgestellten Berechnungen sind in den betreffenden Fällen den Abfertigungspapieren
eizufügen.
Aunumerkung.
Die Rechnungstafeln 1 bis 7 sind hier nicht mit abgedruckt.