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Anlage R 3.
Kontobuch
des zu
über
Zugang und Abgang an denaturirtem Branntwein.
Dieses Buch enthält Blätter, welche Das Buch ist
mit einer vom Unterzeichneten angesiegelten Schnur .
durchzogen sind. aufzubewahren.
„ den ten 18
Inhaltsverzeichniß.
Anleitung.
1. Das Kontobuch nach diesem Muster ist
A. von den Gewerbetreibenden, welche Branntwein für den eigenen Gewerbebedarf statt mit dem allgemeinen Dena-
turir angenntel, mit
a) Pyridinbasen,
b) Holzgeist,
Terpentinöl,
d) Thleröl,
e) Schwefeläther,
s) Schellacklõösung oder anderen Spezialmitteln außer Essig
denaturiren lassen dürfen, ·
vondenjenigenHändlekuandGewerbetteibenben,met-BranntweinmitdemallgemelaeaDenatukikuagsmtttel
denaturiren lassen und welchen die Führung eines Kontobuches beson ders vorgeschrieben ist,
über die Herstellung und Verwendung des denaturirten Branntweins zu führen. ·
LäßteinGewekbMeibenderdenatnktrteaBkanntweinvonmehrckeaderbeselchnetensktenbereiten,iogefchteht·die
Anschreibung für jede Art, nach Bestimmung der Steuerbehörde, entweder in einem besonderen Kontobuch oder in einer
besonderen Abthellung desselben Kontobuchs.
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*“
Fortsetzung auf Seite 344.