Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

— 341 — 
Anlage R 3. 
Kontobuch 
des zu 
über 
Zugang und Abgang an denaturirtem Branntwein. 
Dieses Buch enthält Blätter, welche Das Buch ist 
mit einer vom Unterzeichneten angesiegelten Schnur . 
durchzogen sind. aufzubewahren. 
„ den ten 18 
Inhaltsverzeichniß. 
Anleitung. 
1. Das Kontobuch nach diesem Muster ist 
A. von den Gewerbetreibenden, welche Branntwein für den eigenen Gewerbebedarf statt mit dem allgemeinen Dena- 
turir angenntel, mit 
a) Pyridinbasen, 
b) Holzgeist, 
Terpentinöl, 
d) Thleröl, 
e) Schwefeläther, 
s) Schellacklõösung oder anderen Spezialmitteln außer Essig 
denaturiren lassen dürfen, · 
vondenjenigenHändlekuandGewerbetteibenben,met-BranntweinmitdemallgemelaeaDenatukikuagsmtttel 
denaturiren lassen und welchen die Führung eines Kontobuches beson ders vorgeschrieben ist, 
über die Herstellung und Verwendung des denaturirten Branntweins zu führen. · 
LäßteinGewekbMeibenderdenatnktrteaBkanntweinvonmehrckeaderbeselchnetensktenbereiten,iogefchteht·die 
Anschreibung für jede Art, nach Bestimmung der Steuerbehörde, entweder in einem besonderen Kontobuch oder in einer 
besonderen Abthellung desselben Kontobuchs. 
r 
  
*“ 
Fortsetzung auf Seite 344.
	        
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