Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

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dritter Klasse, Fischereidampfschiffe, welche diese Grenze überschreiten, müssen mindestens zwei Maschinisten 
dritter Klasse an Bord haben. 
Berlin, den 18. Juli 1889. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: v. Boetticher. 
2. Kon sulat Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den Konsul Becker, früher in Apia, zum 
Konsul in Cairo zu ernennen geruht. 
Seine Majestät der Kaiser Haaben im Namen des Reichs den bisherigen Dragoman bei dem General- 
Konsulat in Constantinopel, Dr. Mordtmann, zum Konsul in Salonik zu ernennen geruht. 
  
Dem Kaiserlichen Konsul Becker zu Cairo ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in 
Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung er- 
theilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, einschließlich 
der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle 
derselben zu beurkunden. 
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Jerusalem, Kanzler-Dragoman a. i. Schmidt, ist auf 
Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 
1875 für den Amtsbezirk des Kaiserlichen Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Er- 
mächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, 
einschließlich der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen 
und Sterbefälle derselben zu beurkunden. 
Dem Kaiserlichen Legationsrath Grafen von Wallwitz zu Madrid ist auf Grund des §F. 1 des Ge- 
setzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk der Kaiserlichen Botschaft und für die Dauer seiner Geschäfts- 
führung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen vor- 
zunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. 
3. Eisen ahn= Wesen. 
  
Druckfehler-Berichtigung. 
In der Bekanntmachung vom 9. Juli d. J. (Central-Blatt S. 404 ff.) ist auf S. 406 Zeile 6 v. o. am 
Schlusse statt „2c% zu lesen „2C“.
	        
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