— 451 —
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 4. Juli d. Is. in Ergänzung der vorläufigen Ausführungs-
bestimmungen zum Brünnkweinstenergeseg vom 24. Juni 1887 rücksichtlich des Umfanges der von der
B tweinsteuergemeinschaft zu tragenden Kosten der ersten Anschaffung der Sammelgefäße 2c. beschlossen:
1. dem Absatz 1 unter Ziffer 4 der vorläufigen Ausführungsbestimmungen tritt die folgende Be-
stimmung hinzu:
Neben den Kosten für die sonstigen nothwendigen Zubehörstücke der Sammelgefäße und
Meßapparate werden auch die Kosten
a) der eisernen, hölzernen oder anderen derartigen Unterlagen unter den Sammel-
gefäßen,
b) der Rohrleitungen von den Vorlagen bis zu den Sammelgefäßen beziehungsweise
in den mit Meßapparaten ausgerüsteten Brennereien von den Vorlagen bis zu den
Apparaten und von den letzteren bis zu den B twein-Aufbewahrungsgefäßen,
c4) der Bohrung von Plombirlöchern zum Zweck des amtlichen Verschlusses der vor-
erwähnten Rohrleitungen, der Sammelgefäße und Meßapparate
von der Branntweinsteuergemeinschaft getragen.
2. der Absatz 2 a. a. O. hat zu lauten:
Dagegen haben die Brennereibesitzer die Kosten für die Unterhaltung der vorbezeichneten
Gegenstände, sowie für die sonstige, den maßgebenden Vorschriften entsprechende Einrichtung
und Unterhaltung ihrer Betriebsanstalten zu tragen.
3. in denjenigen Fällen, in denen Kosten der unter 1 bezeichneten Art bei Einreichung der Liqui-
dationen nicht mit in Aufrechnung gebracht worden sind, oder in denen die Erstattung derselben
abgelehnt ist, dürfen Anträge auf nachträgliche Vergütung dieser Kosten nur dann berückjichtigt
werden, wenn sie vor dem 1. Oktober d. Is. angebracht worden sind.
Berlin, den 3. August 1889.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Freiherr v. Maltzahn.
Dem Stations-Kontrolör, Hauptamts-Kontrolör Mantow zu Halle a. S. ist von der Großherzoglich
mecklenburg-schwerinschen Regierung der Dienstkarakter als Zoll-Inspeklor verliehen worden.
2. Konusfulat--Wese n.
Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs
den Kaufmann Carl Fensohn zum Konsul in Curacao,
den Konsul Lehmann, bisher in Buenos Aires, zum Konsul in Rio de Janeiro
d
un
den Civil-Ingenieur und Plantagen-Direktor Richard Spengler zum Vize-Konsul in St. Thome
zu ernennen geruht.
Seitens des Kaiserlichen Vize-Konsuls Reuter in Carlshamn (Schweden) ist der Schiffsmakler Ludwig
Kindborg zum Konsular-Agenten in Ahus bestellt worden.
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats zu Porto, Wilhelm Katzenstein, ist auf Grund des §. 1
des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Kaiserlichen Konsulats und für die Dauer seiner
Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsange-
hörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden.
70“