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Tentral-latt
D eutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Du betkiehen durch alle Postanstalten und hLhuchhandlungen.
II dabthaug. « Berlin, Freitag, d den 30. August 1 1889. 9## 36.
Ingatt: 1. Zell- und Steuer-Wesen: Bestimmungen über
die auf Grund des §. 10 des Vereinszollgesetzes für
Rechnung des Reichs zu erhebenden Gebühren, sowie über
die an Zollbeamte für außergewöhnliche Dienstleistungen
auf Kosten des Reichs zu gewährenden besonderen Ber-
wtun gen; — Veränderungen in dem Stande oder den
efugnissen der Zoll. und Steuerstellen Seite 501
2. mariue und Sagiffahrt. Erscheinen e eines weiteren Heftes
der Entscheidungen des Ober-Seeamts und der Seeämter
506
3. Loufulat -Wesen: Ernennung; — Ermächtigung zur
Vornahme von Civilstands-Akten; — Exeguatur- rihen
lungen... ..
Eesen: Ausweisung von Ausländern aus *
Reichogebiete.... ..... 507
1. Zell= und Stener--Wesen.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 4. Juli d. J. beschlossen:
1. die nachstehend abgedruckten Bestimmungen über die auf Grund des §. 10 des Vereinszollgesetzes
für Rechnung des Reichs zu erhebenden Gebühren, sowie über die an Zollbeamte für außer-
2. cewöhliche Dienstleistungen auf Kosten des Reichs zu gewährenden Vergütungen zu genehmigen, und
. zu bestimmen, daß diese Vorschriften am 1. Oktober 1889 in Wirksamkeit zu treten haben.
Berlin, den 20. August 1889.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Aschenborn.
geRimmungen
über die
auf Grund des §. 10 des Vereinszollgesetzes für Rechnung des Reichs zu erhebenden Ge-
bühren, sowie über die an Zollbeamte für außergewöhnliche Dienstleistungen auf Kosten des
Reichs zu gewährenden besonderen Vergütungen.
Die Erhebung von Gebühren im Zollverkehr, sowie die Gewährung besonderer Vergütungen an
Zollbeamte für außergewöhnliche Dienstleistungen findet für Rechnung des Reichs nur insoweit statt, als
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