Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebzehnter Jahrgang. 1889. (17)

– 529 — 
Tentral Büabt 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
un 
Reichsamt des Innern. 
– 
Zu beziehen durch alle Postanstalten und SPuchhandlungen. 
  
  
  
Sa « 
XVII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 18. Oltober 1889. R 43. 
Inhalt: 1. gonsalat-Wesen: Ermächtigungen zur Vor- 1 treide unterworfenen Ortschaften des Grenzbezirks Cleve; 
nahme von Cidilstands-Aktern 529 — Namhastmachung einer zur Zusammensetzung des 
2. Ba#nk-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Branntwein - Denaturirungsmittels ermächtigten Firma 
Sertember 1888 zze 1 ite 532 
3. Zoll= und Stener-Wesen: Aenderungen in dem Ver- 
4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem 
zeichniß der, der Kontrole für den Handel mit Ge- Relchsgebiete .«........... -.532 
LKonsnlatsWesem 
  
Dem bei dem Kaiserlichen General-Konsulat zu Schanghai beschäftigten Assessor M. von Loehr ist auf 
Grund des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Fe- 
bruar 1875 für den Amtsbezirk des General-Konsulats und für die Dauer seiner amtlichen Thätigkeit 
daselbst die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und 
Schutzgenossen, einschließlich der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Ge- 
burten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. 
Dem Verweser des Fiserlichen Vize-Konsulats zu Swatow, Dolmetscher Streich, ist auf Grund des 
§. 1 des Gesetzes vom- 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für 
den Amtsbezirk des Vize-Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt 
worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, einschließlich der 
unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle 
derselben zu beurkunden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.