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Der Plan zur Aushebungsreise wird durch die Infanterie-Brig
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Sic dienen als Ausweis für die Militärpflichtigen während der Dauer ihrer Militärpflicht.
Die Aushändigung der Loosungsscheine erfolgt unmittelbar nach der Loosung durch die Gemeinde-
vorsteher oder deren Vertreter, welchen dieselben durch die Civilvorsitzenden der Ersatzkommission
ugehen.
Vor der Aushändigung werden die Rekrutirungsstammrollen durch Eintragung der Loosnummern
ergänzt.
Die Loosungsscheine sind bei allen Anmeldungen zur Rekrutirungsstammrolle und jeder Gestellung vor
den Ersatzbehörden vorzuzeigen.
Bei jeder Gestellung werden sie durch die Ersatzkommission vervollständigt.
Ueber Eintragungen beim Verziehen siehe S. 47, 8.
S. 68.
Beendigung des Musterungsgeschäfts.
Nach geschehener Loosung ist das Musterungsgeschäft beendigt.
Ueber die ordnungsmäßig stattgehabte Loosung wird eine Verhandlung aufgenommen und von allen
Mitgliedern der verstärkten Ersatzkommission unterzeichnet.
Hiernach werden die außerordentlichen Mitglieder entlassen.
Die ständigen Mitglieder vergleichen ihre alphabetischen Listen nochmals genau und reichen hierauf
nach näherer Bestimmung der Ober-Ersatzkommission eine summarische Uebersicht der Ergebnisse des
Musterungsgeschäfts an die Ober-Ersatzkommission (zu Händen des Militärvorsitzenden) ein.
War der Infanterieoffizier mit Führung der alphabetischen Liste des Bezirkskommandeurs im
Musterungstermin beauftragt (§. 64, 2), so kann derselbe auch zum Vergleichen der Listen noch heran-
gezogen werden.
Ueber etwaige während des Musterungsgeschäfts bewirkte Einstellung unsicherer Dienstpflichtiger
ist bei Vorlage der Uebersicht Meldung zu erstatten (§. 66, 36).
Hierauf werden in Gemäßheit der Bestimmungen des 5§. 50 die Vorstellungelisten angelegt. Ob die-
selben einzusenden oder erst im Aushebungstermin vorzulegen, bestimmt die Ober-Ersatzkommission.
Der Vorstellungsliste 4 sind die betreffenden Ausschließungsscheine, der Vorstellungsliste B die
Ausmusterungsscheine, der Vorstellungsliste C die Landsturmscheine beizufügen.
Treten nach Aufstellung der Vorstellungslisten durch Zuzug oder Wegzug der Militärpflichtigen rc.
Veränderungen ein, so find erstere hiernach durch den Civilvorsitzenden der Ersatzkommission vor Beginn
des Aushebungegeschäfts bezw. jedes Geschäftstages unter Aufnahme einer bezüglichen Bemerkung
zu berichtigen.
Im übrigen siehe §. 72, 1.
Abschnitt IX.
Kusbeebungsgeschäft.
F. 69.
Aushebungsreise.
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aufgestellt und den
Civilvorsitzenden der Ober-Ersatzkommissionen mitgetheilt.
Bei Aufstellung des Reiseplans bleibt zu beachten:
a) Aufeinanderfolge der Aushebungsbezirke nach ihrer örtlichen Lage,
b) Rücksichtjmahme auf die vorhandenen Eisenbahn-, Dampfschiff= und Chausseeverbindungen,
Wuc) Abhaltung des Aushebungsgeschäfts soweit thunlich an den Orten, an welchen die Civilvorsitzenden
der Ersatzkommissionen ihren Amtssitz haben,
) Rücksichmahme auf die Zahl der zur Vorstellung gelangenden Militärpflichtigen.
Bei Ziffer 24 kommt die Zahl der in den Vorstellungslisten D und E, in der Regel auch die Zahl
der in den Vorstellungslisten B und C enthaltenen Militärpflichtigen derart in Betracht, daß aus den
Vorstellungslisten D und E im allgemeinen nicht mehr wie 300, aus den Vorstellungslisten B und C
nicht mehr wie 600 Militärpflichtige an einem Tage zur Vorstellung gelangen sollen.
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