Metadata : Die Gründung des Deutschen Ordenstaates in Preußen.

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Land  an  sich  genommen.  71/)  Das  ist  die  große  Bedeutung  der
Kulmischen  Handfeste.

Der  Schritt  war  gethan,  Preußen  gehörte  dem  Orden.  Aber  zu
viele  Verhandlungen  und  Opfer  hatte  der  Erwerbgekostet,  zu  groß  war
noch  die  Gefahr,  die  dem  Gewinne  drohte,  zu  schwer  die  Vollendung
des  Begonnenen,  als  daß  die  Ritter  sich  bei  dem  einstweilen  doch
nur  thatsächlichen  Besitz  hätten  beruhigen  können  und  nicht  daran
gedacht  haben  sollten,  sich  Rechtstitel,  Bürgschaft  und  Beistand  für
die  Behauptung  der  Landesherrschaft  zu  verschaffen.  Zwar  besaßen
sie  über  Kulm  wie  über  Preußen  wohl  zwei  sehr  bestimmte  und
ausführliche  Verschreibungen,  die  eine  vom  Herzog  Konrad,  mit
der  päpstlichen  Bestätigung,  die  andre  gar  vom  Kaiser  selbst.  Aber
von  Einem,  dem  einzigen  zum  Schenken  Berechtigten,  von  ihrem
und  Preußens  Bischofe  und  Herrn,  von  Christian  hatten  sie  keine
Urkunde  einer  Uebertragung  der  Landeshertschaft  aufzuweisen.  Nun,
vielleicht  lebte  Christian  längst  nicht  mehr,  war  vielleicht  als  Siegesopfer
  vor  Preußischen  Götzen  eines  schrecklichen  Todes  gestorben.
Aber  wie,  wenn  er  nicht  gestorben  war,  wenn  er  ploͤtzlich,  der  Gefangenschaft
  entronnen,  wie  aus  dem  Grabe  wieder  im  Kulmerland
  erschien  und  seine  geraubten  Hoheitsrechte  von  dem  treulosen  Vasallen
  zurückforderte  wenn  er,  von  dem  Orden  dann  zurückgewiesen,

214)  Bemerkenswerth  ist,  daß  um  diese  Zeit,  im  Ansang  1233,  also  sogleich
nach  der  Besitznahme  der  bischöflichen  Burg  Kulm,  die  Ritter  anfingen,  dem  Herzog
nur  mehr  für  die  „Schenkung“  des  Kulmerlandes,  nicht  auch  für  die  Preußens
dankbar  zu  sein;  denn  obgleich  aluch  zuletzterer  auf  Schloß  Krußwitz  die  Zustimmung
  der  Söhne  Konrads  („fliis  meis  Boleslao,  Casimiro,  Semovito  expresse
de  bona  et  spontanen  voluntate  consentientibus“)  ausdrücklich  beurkundet
worden  war,  so  fehlt  doch  in  der  Confirmation  der  Schenkung  Konrads,  welche  sich
Hermann  Balk  im  J.  1233  von  Konrads  Sohne  Kasimir,  Herzog  von  Cujavien,
  ausstellen  ließ  (Dreger  n.  93.),  gerade  Preußen:  „—  (Conradue)  donans
  ipsis  fratribus  c#s###am  Culmensem  —,“  es  müßte  deun  sein,  daß  Kasimir
diesen  seinem  Vater  cinst  so  wichtigen  Punkt  unter  die  „quaelibet  alise  donationes,“
  welche  er  zuletzt  nennt,  stillschweigend  mit  einbegriffen  habe,  aus  Höflichkeit.