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Angabe Bezeichnung
bei den für Militär= der Behörden, an welche
anwärter nicht aus- die Bewerbungen zu
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten richten sind, wenn es nicht Bemerkungen.
Stellen, in welchem,de Behörde selbst ist, bei
Umfange dieselben welcher die Anstellung
vorbehalten sind. gewünscht wird.
III. Ressort des Ministeriums der Finanzen.
5. Die Stelle: „Kanzlist bei der Hauptstaatskasse"
ist zu streichen.
15. Die Stelle: „Materialverwalter bei den Salinen
und Bergwerken“ ist eingegangen und daher zu
streichen.
43. Die Stellen: „Stationskasserendanten“ sind als
nicht mehr vorhanden zu streichen.
53. Die Stellen der „Wagenrevisoren“ sind den
Militäranwärtern nicht mehr vorbehalten und
daher zu streichen.
VII. roßherzogthum Mecklenburg-Schwerin.
(An Stelle der Ziffer 8 des Gesammtverzeichnisses — Central-Blatt 1887, S. 266 — ist zu setzen:)
8. Bei der Regierungsbibliothek:
Kanzlist, — Großherzogliches Mili-= Geistige Befähigung: Be-
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fung.
XII. Derzogthum Sachseu-Meiningen.
(Das Gesammtverzeichniß — Central-Blatt 1887, S. 277 — ist, wie folgt, zu berichtigen:)
22. Die sämmtlichen Kopisten bei den Amtsge- — Herzogliches Staatsmini-
richten. ' sterium, Abtheilung der
Justiz.
27. Der Büreaugehülfe bei der Stiftungsverwaltung alternirend. Herzogliches Staatsmini-
zu Meiningen. He##m, Abtheilung des
nnern.
XXIII. Freie und Hansestadt Lübechk.
(Das Gesammtverzeichniß — Central-Blatt 1887, S. 288 — ist, wie folgt, zu berichtigen:
Senatskommission für Zollaugelegenheiten:
* Hauptzollamtzassistenten, Senatskommission für An-
.. lternirend (minde-
Revisionsaufseher, a » gelegenhettenderBesSskspann-en
Grenzaufseher, stens zur Hälfte).]amten und Militäran. lSzwei e micht von wobu
Hauptzollamtsdiener. — wärter (Adr: Senats-s dordnet werden.
kanzlei zu Lübeck).
XXVI. Ellaß-Lothringen.
(Das Gesammtverzeichniß — Central-Blatt 1887, S. 293 — ist, wie folgt, zu berichtigen:)
IV. Verwaltung des Innern.
Ziffer 5 und 6: Besserungte.
anstalten“ und „Arbeilé=
hausverwaltung“ fallen
hier weg. (Siehe nun-“
mehr unter V: Verwal=
tung der Zustiz und des
Kultus zu 2).