Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Achtzehnter Jahrgang. 1890. (18)

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B. Bestände, welche nicht durch Verwiegung ermittelt werden können: 
  
Anmeldung. 
Revisionsbefund. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 
I. Gefäße, welche bereits in d alt verarbeitete Zestände enthalten. 
  
  
II. 
  
  
Datum und Unterschrift 
des Anmelders. 
  
  
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l 
I 
  
  
  
  
Gefäße, welche in der Anstalt noch nicht verarbeitete Bestände euthalten. 
Datum und Unterschrift 
der Revisionsbeamten. 
  
 
	        
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