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Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und BZuchhandlungeon.
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XVIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 15. August 1890. 6 M 33.
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Todesfall; — Ermächtigungen 3. Handels= und Gewerbe-Wesen: Kündigung des deutsch-
zur Vornahme von Civilstands-Akten; — Ermächtigung rumänischen Handelsvertrrgg 291
zur Abhörung von Zeugen und Abnahme von Eiden 4. Zoll= und Steuerwesen: Bestellung eines Stations-Kon-
Seite 291 troßbssss; 294
2. Bank-Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 5, Polizel-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
Inli 18900HH9. 292 Reichsgebiete ......... ..294
1.Konsulat-Wesen.
Der KaiserlicheKonsulJ.K.BorkinFand(Dänemark)istgestorben.
Dem Kaiserlichen Vize-Konsul von Schelling und dem Kaiserlichen Vize-Konsul a. i. Dr. Krüger zu
Constantinopel ist auf Grund des 8. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit 8. 85 des
Gesetzes vom 6. Februgar 1875 für den Amtsbezirk des Kaiserlichen General-Konsulats daselbst die Er-
mächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen
vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden.
Dem Verweser des Kaiserlichen Vize-Konsulats in Anping, Dr. Merz, ist auf Grund des §. 1 des
Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit §. 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amts-
bezirk des Vize-Konsulats und für die Dauer seiner Geschäftsführung die Ermächtigung ertheilt worden,
bürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen vorzunehmen und die Ge-
burten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden.
Dem Königlich preußischen Gerichts-Assessor Igen ist für die Dauer seiner kommissarischen Beschäftigung
bei dem Kaiserlichen General-Konsulat in London auf Grund des §. 20 des Konsulargesetzes vom 8. No-
vember 1867 die allgemeine Ermächtigung zur Abhörung von Zenugen und Abnahme von Eiden ertheilt
worden.
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