Metadata : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Regierungs-Blatt

für  das

Großherzogtum  Mlchlenburg-Schwerin.

Amtliche  Beilage.
Ar.  124.
Jahrgang  1915.

 

 

Ausgegeb
V.  Abteilung.

II.  Abteilung.

en  Schwerin,  Freitag,  den  31.  Dezember  1915.

Inhalt.
(1)  Bekanntmachung,  betreffend  die  veterinärpolizeiliche  Behandlung  der
von  der  Militärverwaltung  an  Ziovilpersonen  verliehenen  Pferde.
(2)  Bekanntmachung,  betreffend  Ausbruch  und  Erlöschen  der  Maulund
  Klauenseuche.
Dienst=  pp.  Nachrichten.

I.  Abteilung.
————„  —  —„

(1)  Bekanntmachung  vom  29.  Dezember  1915,  betreffend  die  veterinärpolizeiliche
  Behandlung  der  von  der  Militärverwaltung  an  Zivilpersonen  verliehenen
  Pferde.

Im  Einverständnis  mit  dem  Königlich  Preußischen  Kriegsministerium  wird  wegen  der
veterinärpolizeilichen  Behandlung  der  von  der  Militärverwaltung  an  Zidvilpersonen  verliehenen
  Militärpferde  folgendes  angeordnet:

1.  W
-

 

2

ird  bei  den  an  Zivilpersonen  verliehenen  Militärerden
  eine  anzeigepflichtige  Seuche  oder  der  Verdacht  einer  solchen

festgestellt,  oder  sind  solche  Pferde  mit  seuchenkranken  oder  verdächtigen
#jeren  in  Berührung  gekommen,  so  hat  die  Polizeibehörde  des  Seuchenorts

einheitlich  auch  für  die  Militärpferde  sofort  alle  veterinären  Maßnahmen
nach  dem  Viehseuchengesetze  und  den  dazu  erlassenen  Ausführungsbestimmungen
  zu  treffen.

2.  D

er  Militärbehörde  ist  sofort  von  den  getroffenen  Maßnahmen  und  gegebenenfalls

  von  dem  Ausfall  einer  Blutuntersuchung  Mitteilung  zu  machen.

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