Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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Koͤniglich-Baierisches

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Regierungsblatt.

 

XIX.  Stuͤck.  Muͤnchen,  Mittwoch  den  25.  Maͤrz  1812.

 

Allgemelne  Verordnung.

 

(Das  Benehmen  der  Gerichts-Stellen  mit  den
Polizei-Behörden  bei  Enrdeckung  von  Banden
  betreffend.)

Wir  Maximtklian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Balern.

Dani  im  Falle  entdeckter  Banden  von
Verbrechern  die  gerichtlichen  und  polizeilichen
  Vorkehrungen  gleichen  Schritt  halten,
und  zum  gemeinschaftlichen  Zwecke  zusammenwirken
  können,  wird  sämtlichen  Gerichts-Stellen
  hiemit  ernstlichst  anbefohlen,  sich  in
oberwähnten  Fällen  mit  den  betreffenden  Polizei-Stellen
  unverzüglich  in  Benehmen  zu
sezen,  und  lezteren  die  Signalements  der
von  schon  eingebrachten  Verbrechern  angegebenen
  Mieschuldigen,  wie  auch  alle  sonstigen
Behelfe  und  Notizen  sogleich  mitzutheilen,
damit  auch  von  Seiten  der  Polizei-BehbSrden
  das  Geeignete  verfügt  werden  könne.
München  den  15.  März  1812.
Max  Joseph.
Graf  Reigersberg.

Auf  koniglichen  allerhdchsten  Befehl
der  General-Sekretär
Nemmer.

Bekanntmachungen.

 

(Die  Uniform  der  Chirurgen  bei  der  National-Garde
  III.  Klasse  betreffend.)

Wir  Maximilian  Joseph,
von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Da  die  bei  Unserer  National-Garde
III.  Klasse  augestellten  Chirurgen,  von  welchen
  mehrere  sich  im  Laufe  der  vergangenen
Feldzüge  durch  eine  eifrige  Besorgung  der
verwundeten  und  kranken  Soldaten  so  vortheilhaft
  ausgezeichnet  haben,  allerunterthänigst
  bitten,  daß  den  Regiments-Bataillons=
  und  Unterchirurgen  eine  mehrere  Uniforms=
  Auqzeichnung  allergnädigst  bewilliget
werden  möchte;  so  haben  Wir  für  billig  erachtet,
  denselben  zu  willfahren,  und  jene
Uniforms-Dekorationen  am  zweckmäßigsten
gefunden,  welche  sich  vom  Uniforms=  Systeme
  Unserer  National:=  Garde  überhaupt
am  wenigsten  enefernen.

Wir  verordnen  und  beschließen  daher
hiermit,  wie  folgt:

1)  Die  Regimenes-Chirurgen  tragen  ganz
die  Uniform  der  Regiments=  Quartiermeister
  und  Regiments-Auditeurs  mit
dem  Epaulette  und  Contre-Epaulette,

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