wiederholter Betruͤgereien und wiederholten
Vagirens, neben der Verbindlichkeit
zum Ersatze des Schadens, beziehungsweise
unter solidarischer Haftung
mit ihrer Genossin, und zu Bezahlung
ihrer Arrest= Azungs= auch #
der Untersuchungs-Kosten zu zwei und
einhalbjähriger Zuchthausstrafe mit
Willkomm und Abschied, und zu
nachheriger Einschließung in ein Arbeitshaus,
wenigstens auf achtzehen Monate.
35. An demselben Tage wurde:
a) Johann Friedrich Märklin, von
Knittlingen, O. A. Maulbronn, wegen
Theilnahme an Raufhändeln und wegen
Widersewßlichkeit durch Gewaltthätigkeit,
und durch im Complott versuchte
thätliche Mißhandlung eines Zoll-Gardisten,
auch wegen frechen Läugnens
vor Gericht, neben Zuscheidung
seiner eigenen Arrest= und Azungsund
von ##8 an den Untersuchungs-Kosten
zu vier und einhalbmonatlicher
Festungsstrafe;
b) Erhard Friebrich Ruff von da, wegen
Theilnahme an Raufhändeln und
wegen Widersehlichkeit durch Gewaltthätigkeit
und durch im Complott versuchte
thätliche Mißhandlung eines
Zoll-Gardisten, auch wegen Trunkenheit
und Nachtschwärmens, neben Zuscheidung
seiner eigenen Arrest= Azunes-=und
#8 an den Untersuchungs-Kosten
zu viermonatlicher Fesiungsstrafe;
c) Gottlieb Hunn von da, wegen Theilnahme
an Raufhändeln und an der
Widerseßlichkeit durch Gewaltthätigkeit,
ferner wegen Widerseblichkeit
durch im Complott versuchte thätliche
Mißhandlung eines Zoll-Gardisten,
neben gleichfallsiger Zuscheidung stiner
Arrest-Azungs) und 3 der Unterfuchungs-Kosten
zu drei und einhalbmonatlicher
Festungsstrase verurtheilt.
Am 22. Januar wurde:
25. der bei dem Criminalamte Stuttgart
in Untersuchung gekommene Festungssträfling
Jakob Würthele, von Wldenbronn,
O. A. Eßlingen, wegen zweier
großer und ausgezeichneter, im rechtlichen
Sinne fünfter Diebstähle, neben
dem Ersaß des verursachten Schadens
und Bezchlung seiner Arrest-Azungsund
der Untersuchungs-Kosten über
die ihm unterm 26. Juli 1323 wegen
wiederholten Diebstahls zuerkannte vierzehenmonatliche
Festungsstrafe und siebenmonatliche
Reklusion noch zu einer