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Bez.eichnung
der
Eisenbahn.
Bezeichnung
der Stellen, welche vorzugs-
weise mit Militäranwärtern
zu besetzen sind.
Altersgrenze,
bis zu welcher
Militär-
anwärter
berücksichtigt
werden
müssen.
Bezeichnung der Behärde,
an welche die Bewerbungen
zu richten sind, soweit nicht
in den Vakanzanmeldungen
andere Anstellungsbehörden
ausdrücklich bezeichnet
werden.
Bemerkungen.
5. Hessische Ludwigs-Eisenbahn (für
die Strecken MannheimM hessische
Grenze gegen Lampertheim und
Eberbach# hessische Grenze gegen
Erbach).
6. Mannheim-Weinheim-Heidelberg-
Mannheimer Eisenbahn.
7. Lokalbahn von Zell i. W. nach
Todtnau.
1. Darmstädter Dampfstraßenbahnen.
Stationsdiener,. Bahnwärter,“
Weichenwärter,“ Stations.
aufseher, Magazinauf-
seher, Lademeister, Telegra-
phisten,““ Billet= und Ge-
päckexpedienten.“ Güter-
expedienten bezw. Gehül-
fen,““ Stationsverwalter
II. und III. Klasse.“ Sta-
tionsassistenten,““ Sta-
tionsgehülfen bezw. Diur-
nisten,“ Zugführer, Kon-
dukteure, Bremser, Wagen-
wärter, Wagenaufseher.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Eine Alters-
grenze ist für
die badischen
Strecken nicht
festgesetzt.
*
40 Jahre.
40
Verwaltungsrath der Hessi-
schen Ludwigs-Eisenbahn=
gesellschaft zu Mainz.
Bau. und Betriebsverwaltung
Herrmann Bachstein zu
Darmstadt.
Bau- und Betriebsverwaltung
Herrmann Bachstein zu
Darmstadt.
V. Grohbherzogthum Hessen.
Weichenwärter, Stations-
wärter, Schaffner.
40 Jahre.
Bau- und Betriebsverwaltung
der Hessischen Nebenbehnen
im Privatbetriebe zu Darm-
stadt.
*) Die Bahn-
und Weichen-
wärter finden
nur dann Berück-
sichtigung, wenn
sie längere Zeit
bei der Unter-
haltung und Er-
neuerung des
Oberbaues, so-
wie im Bahn-
bewachungs- und
Signaldienst ei-
ner im Betriebe
befindlichen Bahn
thätig eder beim
Eisenbahn- Neu-
bau beschäftigt
gewesen sind.
*) Zur Erlangung
der mit be-
zeichneten Stel-
len ist eine Prü-
fung erforder-
lich; diese Stel-
len werden nur
zur Hälfte mit
Militäranwär-
tern besetzt.
Die Wagen-
wärter= und
Wagenauf=
seher. Stellen
sind den mittech-
önischer Vorbil-
dung versehenen
Milltäranwär-
tern vorbehalten.
Wie zu 1.
Wie zu 1.