Full text : Blätter für Rechtsanwendung. XXXVII. Band. (37)

Zehent,  Präsumtion  s.  Eigenschaft.  313

Nach  den  Bestimmungen  des  Concils  von
Trient  Sess.  XXI  Kap.  7  de  reform.  sind  die
Kosten  der  Unterhaltung  und  des  Wiederaufbaues
der  Pfarrkirchen  zunächst  aus  ihren  eigenen  Einkünften
  zu  bestreiten,  und  wenn  diese  nicht  hinreichen,
alle  Patrone  und  Andere,  welche  Einkünfte  von
den  baubedürftigen  Kirchen  beziehen  (omnes
patrones  et  alios,  qui  fructus  aliquos  ex  dictis
ecclesüs  provenientes  percipiunt),  hiefür  in  Anspruch
  zu  nehmen.

Die  letztere  Vorschrift  im  Betreffe  der  subsidlär
Baupflichtigen  gründet  sich  auf  die  natürliche  Billigkelt,
  daß  Diejenigen,  welche  an  dem  Genusse  eines
Klrchenvermögens  Theil  nehmen,  dann,  wenn  die
Kirche  nicht  mehr  im  Stande  ist,  sich  selbst  zu  erhalten,
  nach  dem  Maße  der  Vortheile,  welche  sie
aus  dem  Vermögen  derselben  genießen,  zu  ihrer  Erhaltung
  beitragen.  —  Permaneder,  die  kirchliche
liche  Baulast  8.  9  Note  5.  —  Huck  in  der  Zeitschr.
für  deutsch.  Recht  u.  d.  RW.  Bd.  VIII  S.  333.—
Während  des  Mittelalters  war  es  nemlich  sehr  oft
vorgekommen,  daß  Kirchen  eines  Schutzes  gegen
Angriffe  unrechtmäßiger  Gewalt  bedurften  und  daß,
um  ihnen  einen  solchen  zu  verschaffen,  Laien  mit
Einkünften  aus  dem  Kirchenvermögen  belehnt  wurden.
  Auch  die  bei  den  Kirchen  angestellten  Kleriker
hatten  sich  nicht  selten,  als  nach  der  Ausscheidung
des  Vermögens  der  einzelnen  Kirchen  die  Verwaltungsüberschüsse
  dieser  nicht  mehr  an  die  Bischöfe
gelangten,  solche  Einkünfte  in  größerem  Maße,  als
sie  zu  ihrer  sustentatio  congrua  bedurften,  angeeignet.
  —  Permaneder  a.  a.  O.  S.  4  Nr.  6.  —
Lang  im  Archiv  für  civilist.  Praxis  Bd.  XXVI
S.  21.  —  Hatte  die  Kirche  auf  diese  Weise  so  viel
von  ihren  Einkünften  verloren,  daß  sie  ihre  Baubedürfnisse
  nicht  mehr  bestrelten  konnte,  dann  war  ihr
Fortbestand  ohne  Zuschuß  unmöglich.  Eine  Kirche,