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Ortsübliche Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter,
festgestellt auf Grund des §. 8 des Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter
(Reichs-Gesetzblatt 1892 S. 385).
Veränderungs-Nachweis
zu der Veröffentlichung im Central-Blatt für das Deutsche Reich 1892 Beilage zu Nr. 53.
Nach den Mittheilungen der Landesregierungen zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt.
Abgeschlossen am 29. Dezember 1893. Im Folgenden sind die Lohnsätze für alle Theile eines Bezirks nach-
gewiesen, auch wenn die Veränderung nur für einen Theil desselben stattgefunden hat.
— —— — —.
Ortsüblicher Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter,
festgestellt für Personen im Alter von
Be zirke. über 16 Jahren unter 16 Jahren
männliche weiblichemännliche weibliche
M Pf. M Pf. M Pf. M Pf.
Königreich Preußen.
Regierungsbezirk Königsberg.
Kreis Gerdauen1 20 — 80— 504
Stadtkreis Königsberg —— 1 — 1 25— 40
Regierungsbezirk Danzig. " 3
Stadtkreis Danzig 1 800 1 25— 65— 55
Regierungsbezirk Marienwerder.
Kreis Rosenberg:
a) Stadt Bischofswerder. 1 50 — 80| 50 — 40
b) -Dt. Eylau. 1 25— 60— 50 — 40
c) Riesenburg. 1 30 — 90 60 — 60
d) Rosenberg . 1 — — 60% 50 — 40
e) der übrige Theil des Kreises 1 20 — 755— 60 — 60
l «
Regiernugsbezirk Liegnitz.
Kreis Bunzlau: 1 s
a) Stadt Bunzlau. ... ..1.30 — 90 — 60 — 50
b) der übrige Theil des Kreises ... ..l«10«z—70—55;;—45
Regierungsbezirk Magdeburg.
Kreis Jerichow l:
a) Stadt Buleg 2 1.— 120 — 80
b) = Gommen .1225 1 —1— — 80
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