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Central.Glatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
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Bu beztehen durch alle Vostanstalten und guchhandlungen.
XIXII. Jahrgang. Verlin, Freitag, den 2. Februar 1894. 5.
Inhalt: 1. Handels, und Gewerbe-Wesen: Abänderung 3. Zoll= und Steuer-Wesen: Vorschriften, betreffend die Ver-
des Regulativs für die Errichtung einer Kommission für anlagung der Brennereien zum Kontingente für die Kon-
Arbeiterstatistik; — Anerkennung ausländischer Prüfungs- tingents. Periode 18930996 23
zeichen für Handfeuerwassen Seite 19 4. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
2. Konsulat -Wesen: Exequatur- Ertheilung 22 Reichsgebiet.. ..... 43
1. Handels- und Gewerbe-Wesen.
Das Regulativ für die Errichtung einer Kommission für Arbeiterstatistik vom 1. April 1892 (Central-Blatt
für das Deutsche Reich, S. 166) hat nach Abänderung der 88. 2 und 8 die folgende Fassung erhalten.
Berlin, den 29. Januar 1894.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
v. Boetticher.
Regulatin
für die Errichtung einer Kommission für Arbeiterstatistik.
S. 1.
Zur Mitwirkung bei den statistischen Erhebungen, welche bei der Vorbereitung und Ausführung
der die Verhältnisse der gewerblichen Arbeiter (Titel VII der Gewerbeordnung) betreffenden Gesetzgebung
erforderlich werden, wird eine Kommission für Arbeiterstatistik errichtet.
S. 2.
Die Kommission besteht aus einem Vorsitzenden und vierzehn Mitgliedern.
Der Vorsitzende wird vom Reichskanzler ernannt.
Von den Mitgliedern werden sechs vom Bundesrath und sieben vom Reichstag gewählt: ein
Mitglied ernennt der Reichskanzler aus den Beamten des Kaiserlichen Statistischen Amts.
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