Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894. (22)

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3. Kolonial-Wesen. 
  
Auf Grund der Bestimmungen der 88. 2 und 4 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der 
deutschen Schutzgebiete (Reichs-Gesetzbl. 1888 S. 75), des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870, betreffend 
die Eheschließung und die Beurkundung des Personenstandes 2c. (Bundes-Gesetzbl. S. 599) und der 
Kaiserlichen Verordnung vom 1. Januar 1891 (Reichs-Gesetzbl. S. 1) ist dem Gouvernements-Sekretär 
Dr. Neuhaus zu Dar-es-Saläm in Vertretung des Gerichts-Assessors Rönnenkamp für seine Person und 
die Dauer dieser Vertretung die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, die Gerichtsbarkeit erster Instanz 
auszuüben, sowie bezüglich aller Personen, welche nicht Eingeborene sind, bürgerlich gültige Eheschließungen 
vorzunehmen und Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. 
  
  
4. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses 
des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Königlich württembergische Zollinspektor Haller zu 
Stuttgart an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich württembergischen Ober-Revisors 
Späth dem Königlich preußischen Haupt-Zoll-Amt zu Vreden, den Königlich preußischen Haupt-Steuer- 
Aemtern zu Dortmund, Iserlohn, Lippstadt, Minden, Münster und Rheine in Westfalen, sowie dem Haupt- 
Steuer-Amt zu Lemgo als Stations-Kontrolör mit dem Wohnsitz zu Münster vom 1. Juli d. J. ab bei- 
geordnet worden. 
  
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses 
des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Königlich preußische Steuer-Inspektor von Kathen zu 
Berlin an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen Ober-Revisors Junghans 
den Königlich sächsischen Haupt-Zoll-Aemtern zu Schandau und Zittau und dem Königlich sächsischen 
Haupt-Steueramt zu Bautzen als Stationskontrolör mit dem Wohnsitz zu Zittau vom 1. Juli d. J. ab 
beigeordnet worden. « 
  
5. Polizei-Wesen. 
  
Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet. 
  
  
  
  
  
  
  
  
S 6 Name und Stand Alter und Heimath Grund Behoͤrde, welche die Daun 
7 *s-ws' der Bestrafun — Ausweisungs. 
7 der Ausgewiesenen. ". beschlofsen hat. beschlusses. 
□ 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
a) Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs: 
1. schwerer Diebstahl Königlich bayerisches Be-125. Mai d. J. 
(2 Jahre Zuchthaus, 
laut Erkenntniß vom 
17. Juni 1892), 
Andreas Komac, sgeboren am 27. November 1856 zu 
zirksamt Bamberg ll, 
Breth, Bezirk Tolmein (österreichisches 
Holzarbeiter, » 
Kronland Görz und Gradiska), 
  
  
  
  
 
	        
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