Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894. (22)

Lazarethverwaltungs-Inspektoren,
Lazareth-Inspektoren,  soweit  sie  nicht  aus  anstellungs-„Maschinisten,
  =  Untermaschinisten  (für  Garnisonanstalten),  berechtigten  ehemaligen  Deck-Küster,


Bibliothek=  und  Hausaufseher  bei  den  Bildungsanstalten,
Oberheizer,  Heizer  (für  Garnisonanstalten),
Werft-Betriebs-Sekretäre,
Werft-Sekretariats-Assistenten  (der  Betriebslaufbahn),
Werftschreiber  und  Werfthülfsschreiber,
JFührer  und  -Maschinisten  der  Werftfahrzeuge,
Schleusenmeistergehülfen,
Spritzenmeister,
Gerichtsaktuare,
Schiffslazarethdepot  -Inspektoren,  soweit  sie  nicht  aus  anstellungsberechtigten  ehemaligen
Lazarethgehülfen  der  Marine  ergänzt  werden,

offizieren  ergänzt  werden,

 

Maschinisten  !
Leuchtthurmwärter  beim  Lootsen=  und  Seezeichenwesen,
Mebelsignalwärter  .
Lootsensekretär  L

Materialienverwalter  beim  Lootsenkommando  an  der  Jade,

Hausinspektor  im  Reichs-Marine-Amt,
Drucker  bei  den  obersten  Marinebehörden  in  Berlin,
Bauschreiber,
Garnison-Todtengräber.
Berlin,  den  19.  September  1894.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:  v.  Boetticher.

Bekanntmuchung.

In  dem  Verzeichniß  derjenigen  Behörden,  welche  hinsichtlich  der  in  Anlage  D  der  Anstellungsgrundsätze
  für  Militäranwärter  vom  7./21.  März  1882  aufgeführten  Stellen  des  Reichsdienstes  als  Anstellungsbehörden
  anzusehen  sind  (Central-Blatt  1886  S.  306),  wird  der  durch  die  Bekanntmachungen  vom
29.  November  1889  (Central-Blatt  S.  579)  veröffentlichte,  unter  dem  17.  März  1892  (Central-Blatt  S.  158)
berichtigte,  auf  die  Marineverwaltung  bezügliche  Abschnitt  durch  nachstehende  Zusammenstellung  ersetzt:

 

 

 

Nummer

des  Bezeichnung  Bezeichnung

*  der  Behörden,  bei  welchen  die  der  Behörden,  an  welche  die  An-Bemerkungen.
nisses,  Stellen  vorhanden  sind.  meldungen  zu  richten  sind.

Anlage  D.

 

 

 

 

Marine-Verwaltung.)
Die  Gesuche  um  Anstellung  bei  allen  nachstehend  nicht  besonders  aufgeführten  Behörden  sind  an  die
betreffende  Behörde  selbst  zu  richten.
Oberste  Marinebehörden  zu  Berlin:
.  Kanzleibeamte,  Hausinspektor,  Boten—
meister,  Kanzlei-  und  Hausdiener,  sDer  Staatssekretär  des  Reichs—

Pförtner.  Marine-Amts  zu  Berlin.
III.  Drucker.

 

2.  ze  Die  mit  einem  —  bezeichneten  Stellen  sind  solche,  bei  welchen  Unteroffiziere  der  Marine  vor  Unteroffizieren
des  Landheeres  zu  berücksichtigen  sind.