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3. Militär= Wese n.
wissenschaftliche Befähigung für den
Nachtrags - Verzeichnih
derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die
rechtigt sind.
einjährig
freiwilligen Militärdienst be-
(Vgl. Bekanntmachung vom 27. Juni 1894, Centr.-Bl. S. 299.)
Bemerkungen:
1. Die mit einem versehenen Lehranstalten sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im
Griechischen dispensitten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatz-
unterricht regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda auf Grund besonderer
Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
2. Die mit einem #bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
Cannstatt: 1 Realanstalt
Heilbronn: PRealanstalt
Geffentliche Lehranstalten.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur
Darlegung der Befähigung genügt.
c.
Ober-Realschulen.
Königreich Württemberg.
bisher unter B. b. l des Hauptverzeichnisses.
C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung der
Befähigung gefordert wird.
Bergzabern,
Dürkheim,
Edenkoben,
Frankenthal,
Fürth,
Günzburg,
St. Ingbert,
Ingolstadt,
Kirchheimbolanden,
Kitzingen,
Kusel,
Lohr,
Ludwigshafen a. Rh.,
Anmerk.
a. Progymnasien.
Königreich Bayern.
Memmingen,
Neustadt a. A.,
Nördlingen,
Oettingen,
Pirmasens,
Rosenheim,
Rothenburg a. T.,
Schäftlarn,
Schwabach,
Weißenburg a. S.,
Windsheim,
Wunsiedel.
Den Anstalten zu Fürth, Ludwigshafen a. Rh. und Schäftlarn ist die Militär-
berechtigung mit rückwirkender Kraft bis zum Schlusse des Schuljahres 1893/94 zu-
erkannt worden.
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