Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiundzwanzigster Jahrgang. 1894. (22)

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3. Militär= Wese n. 
wissenschaftliche Befähigung für den 
Nachtrags - Verzeichnih 
derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die 
rechtigt sind. 
einjährig 
freiwilligen Militärdienst be- 
(Vgl. Bekanntmachung vom 27. Juni 1894, Centr.-Bl. S. 299.) 
Bemerkungen: 
1. Die mit einem versehenen Lehranstalten sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im 
Griechischen dispensitten Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatz- 
unterricht regelmäßig theilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda auf Grund besonderer 
Prüfung ein Zeugniß über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
2. Die mit einem #bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
Cannstatt: 1 Realanstalt 
Heilbronn: PRealanstalt 
Geffentliche Lehranstalten. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der Befähigung genügt. 
c. 
Ober-Realschulen. 
Königreich Württemberg. 
bisher unter B. b. l des Hauptverzeichnisses. 
C. Lehranstalten, bei welchen das Bestehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung der 
Befähigung gefordert wird. 
Bergzabern, 
Dürkheim, 
Edenkoben, 
Frankenthal, 
Fürth, 
Günzburg, 
St. Ingbert, 
Ingolstadt, 
Kirchheimbolanden, 
Kitzingen, 
Kusel, 
Lohr, 
Ludwigshafen a. Rh., 
Anmerk. 
a. Progymnasien. 
Königreich Bayern. 
Memmingen, 
Neustadt a. A., 
Nördlingen, 
Oettingen, 
Pirmasens, 
Rosenheim, 
Rothenburg a. T., 
Schäftlarn, 
Schwabach, 
Weißenburg a. S., 
Windsheim, 
Wunsiedel. 
Den Anstalten zu Fürth, Ludwigshafen a. Rh. und Schäftlarn ist die Militär- 
berechtigung mit rückwirkender Kraft bis zum Schlusse des Schuljahres 1893/94 zu- 
erkannt worden. 
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