Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1911. (77)

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Regierungsblatt

für  das

Königreich  Württemberg.

     
 

Ausgegeben  Stuttgart,  Montag  den  9.  August  1909.

 

Inhalt:

Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  die  Einrichtung  und  den  Betrieb  gewerblicher  Anlagen,  in
denen  Thomasschlacke  gemahlen  oder  Thomasschlackenmehl  gelagert  wird.  Vom  30.  Juli  1909.  S.  145.—
Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  den  ollzug  des  Weingesetzes.  Vom  3.  August  1909.
S.  146.  —  Bekanntmachung  des  Ministeriums  des  Innern,  betreffend  die  Dienstbezeichnung  des  Kanzleiersonals

  des  Landjägerkorps.  Vom  28.  Juli  1909.  S.  147.  —  Bekanntmachung  des  Ministeriums  des
ert  betreffend  die  Auflösung  des  Vereins  für  das  Privatkrankenhaus  in  Ludwigsburg.  Vom  31.  Juli  1909.
.147.  —  Bekanntmachung  der  Ministerien  des  Innern  und  des  Kriegswesens,  betreffend  die  Ermächtigung
zur  Ausstellung  ärztlicher  Zeugnisse  für  militärpflichtige  Deutsche  in  Spanien.  Vom  22.  Juli  1909.  S.  148.

 

Verfügung  des  Ministeriums  des  Innern#,
belreffend  die  Einrichtung  und  den  Hetrieb  gewerblicher  Aulagen,  in  denen  Themasschlacke
gemahlen  oder  Thomasschlackenmehl  gelagert  wird.  Vom  30.  Juli  1909.

Die  in  §  16  Abs.  1  und  §  20  Abs.  2  der  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers
vom  3.  Juli  1909  (Reichs-Gesetzbl.  S.  543),  betreffend  die  Einrichtung  und  den  Betrieb
gewerblicher  Anlagen,  in  denen  Thomasschlacke  gemahlen  oder  Thomasschlackenmehl  gelagert
  wird,  der  höheren  Verwaltungsbehörde  zugewiesenen  Befugnisse  sind  von  den
Kreisregierungen  wahrzunehmen.

Stuttgart,  den  30.  Juli  1909.
Pischek.