36
Von sämmtlichen Brennereien — mit den im §. 1 Absatz 2 und §. 5 Absatz 2 der Vorschriften bezeichneten Ausnahmen —
drei Betriebsjahren durchschnittlich hergestellt worden beziehungsweise als zum niedrigeren Verbrauchsabgabesatze
I. von landwirthschaftlichen,
nicht
II. von landwirthschaft-
III. von landwirthschaft- lichen
gemischten (Hefen- IV.
von landwirth- V.
von gewerblichen
nicht Getreide verarbei- tenden
Brennereien, so-
Getreide verarbeitenden, lichen dickmaischenden und dickmaischenden) schaftlichen wie von Melasse, Rüben
Brennereien Getreidebrennereien Brennereien Hefenbrennereien oder Rübensaft verar- beitenden
Brennereien
———— —— — — — —
zum zum zum zum zum
im niedrigeren niedrigeren niedrigeren niedrigeren niedrigeren
Ver- im Ver- im Ver- im Ver im Ver-Ganzen.
brauchs- brauchs- brauchs- brauchs- brauchs-
abgabe- Ganzen. abgabe- Ganzen abgabe Ganzen. abgabe- Ganzen. abgabe- satze.
satze. satze. satze. satze.
1. 2. 3 . 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10.
s