3. Zoll- und Steuer-Wesen.
Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Reichsverfassung ist nach Vernehmung des Ausschusses
des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen der Königlich preußische Hauptamts-Kontrolör, Steuer-
Inspektor Geisler zu Tilsit an Stelle des in den Landesdienst zurückberufenen Königlich preußischen
Revisions-Inspektors Kühl den Großherzoglich badischen Hauptsteuerämtern zu Baden-Baden, Heidelberg,
Karlsruhe und Lahr, sowie in Bezug auf die Tabacksteuer und die Branntweinsteuer den in den Bezirken
dieser Hauptämter gelegenen Großherzoglich badischen Obereinnehmereien als Stations-Kontrolör mit dem
Wohnsitz in Karlsruhe vom 1. März d. J. ab beigeordnet worden.
An Stelle des im Bezirk des Hauptsteueramts zu Zwickau belegenen Königlich sächsischen Untersteueramts
zu Crimmitschau ist dem in demselben Hauptamtsbezirk belegenen Königlich sächsischen Untersteueramte zu
Werdau die Befugniß:
1. zur Erhebung der Stempelabgabe und zur Abstempelung von im Bundesgebiet gefertigten
Spielkarten, sowie von Spielkarten, welche vom Auslande in das Bundesgebiet eingehen,
2. zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I über Spielkarten
beigelegt worden.
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen.
Im Königreich Preußen.
Es ist ertheilt worden: .
dem Hauptsteueramt zu Prenzlau die Befugniß zur Abfertigung der mit Begleitschein I unter
Eisenbahnwagenverschluß für das Privatkreditlager des Tabackfabrikanten Zachau daselbst eingehenden
Tabacksendungen;
dem Hauptsteueramt für inländische Gegenstände zu Berlin die Befugniß, bei Abfertigungen aus
den für die Vermischung von Fruchtsäften mit unversteuertem inländischen Branntwein bewilligten, unter
amtlichem Mitverschluß stehenden Theilungslagern den Alkoholgehalt der Fruchtsäfte mittels des hierfür
vorgeschriebenen Destillirapparats festzustellen.
Im Bezirk des Hauptzollamts zu Neustadt i. Oberschlesien ist die Zuckerfabrik zu Ottmachau
von der Zuckersteuerstelle zu Bielau getrennt und für die bezeichnete Zuckerfabrik eine mit dem Steueramt I.
zu Neisse in demselben Hauptamtsbezirk verbundene besondere Zuckersteuerstelle eingerichtet worden.
Es sind zuständig:
die mit dem Steueramt I. zu Nakel im Bezirk des Hauptsteueramts zu Bromberg verbundene
Zuckersteuerstelle für die Zuckerfabrik zu Rudtke bei Nakel (früher Nakel)
die selbständige Zuckersteuerstelle Magdeburg llI im Bezirk des Hauptsteueramts zu Magdeburg l
für die Zuckerfabrik zu Magdeburg-Buckau, Raffinerie J. Hennige (früher Raffinerie Baumann & Maguch);
die mit dem Steueramt I. zu Elze im Bezirk des Hauptsteueramts zu Hildesheim verbundene
Zuckersteuerstelle für die Zuckerfabriken zu Elze (2 Fabriken), zu Gronau und zu Oldendorf (Bahnhof
Osterwald, Kreis Hameln).
Im Königreich Bayern.
Der Aufschlageinnehmerei zu Windisch-Eschenbach im Bezirk des Hauptzollamts zu Waldsassen
ist die Befugniß zur Erledigung von Versendungsscheinen I über inländischen Branntwein ertheilt worden.
Im Großherzogthum Baden.
Dem Untersteueramt zu Weinheim im Bezirk des Hauptzollamts zu Mannheim ist die unbe-
schränkte Befugniß zu Abfertigungen im Eisenbahnverkehr nach Maßgabe der §§. 63 und 66 bis 71, des
§. 65 und des §. 96 des Vereinszollgesetzes und §. 27 des Eisenbahn-Zollregulativs, sowie zur Ab-
fertigung der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter ertheilt worden.
Im Großherzogthum Oldenburg. .
Dem Nebenzollamt I. zu Nordenham im Bezirk des Hauptzollamts zu Brake ist die Befugniß
zur Ertheilung von Ausgangsbescheinigungen für mit dem Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden
Taback und Zucker beigelegt worden.