Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dreiundzwanzigster Jahrgang. 1895. (23)

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Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
im Reichsamt des Innern. 
  
  
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. 
  
  
  
  
  
  
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 19. April 1895. Nr. 16. 
Inhalt:   1. Konsulat-Wesen:   Ermächtigung zur Vor- 
nahme von Civilstands-Akten; — Exegquatur-Erheilung 4. Zoll- und Steuer-Wesen: Ableben eines Stations- 
Seite   109 
Kontrolörs.  111 
2. Eisenbahn-Wesen:   Ermächtigung des Konsuls in     
Alexandrien zur Ausstellung von Leichenpässen 109 5. Polizei-Wesen:  Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet   111 
  
  
1. Kon sulat-Wesen. 
Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Buenos Aires beschäftigten Vize-Konsul Weller ist auf Grund 
des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung ertheilt 
worden, in Fällen der Abwesenheit oder Behinderung des Kaiserlichen Konsuls bürgerlich gültige Ehe- 
schliehungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen 
zu beurkunden. 
  
  
Dem zum Vize= und Deputy-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Mainz ernannten bis- 
herigen dortigen Vize- und Deputy-Handels-Agenten Peter Melchers ist das Exequatur Namens des 
Reichs ertheilt worden. 
  
2. Eisenbahn-Wesen.   
Unter Bezugnahme auf §. 42 Ziff. 4 der Verkehrs-Ordnung   für die Eisenbahnen Deutschlands vom 
15. November 1892 (Reichs-Gesetzbl. S. 923) wird bekannt gemacht, daß zur Ausstellung von Leichen- 
pässen für Leichentransporte, welche aus dem Auslande kommen,*) auch der Kaiserliche Konsul in Alexandrien 
ermächtigt worden ist. 
Berlin, den 15. April 1895. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
v. Boetticher. 
  
  
  
*) vgl. Bekanntmachung vom 20. September 1888 (Central-Blatt S. 889). 
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