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Central-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen.
XXIII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 19. April 1895. Nr. 16.
Inhalt: 1. Konsulat-Wesen: Ermächtigung zur Vor-
nahme von Civilstands-Akten; — Exegquatur-Erheilung 4. Zoll- und Steuer-Wesen: Ableben eines Stations-
Seite 109
Kontrolörs. 111
2. Eisenbahn-Wesen: Ermächtigung des Konsuls in
Alexandrien zur Ausstellung von Leichenpässen 109 5. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet 111
1. Kon sulat-Wesen.
Dem bei dem Kaiserlichen Konsulat in Buenos Aires beschäftigten Vize-Konsul Weller ist auf Grund
des §. 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 für den Amtsbezirk des Konsulats die Ermächtigung ertheilt
worden, in Fällen der Abwesenheit oder Behinderung des Kaiserlichen Konsuls bürgerlich gültige Ehe-
schliehungen von Reichsangehörigen vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen
zu beurkunden.
Dem zum Vize= und Deputy-Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in Mainz ernannten bis-
herigen dortigen Vize- und Deputy-Handels-Agenten Peter Melchers ist das Exequatur Namens des
Reichs ertheilt worden.
2. Eisenbahn-Wesen.
Unter Bezugnahme auf §. 42 Ziff. 4 der Verkehrs-Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands vom
15. November 1892 (Reichs-Gesetzbl. S. 923) wird bekannt gemacht, daß zur Ausstellung von Leichen-
pässen für Leichentransporte, welche aus dem Auslande kommen,*) auch der Kaiserliche Konsul in Alexandrien
ermächtigt worden ist.
Berlin, den 15. April 1895.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
v. Boetticher.
*) vgl. Bekanntmachung vom 20. September 1888 (Central-Blatt S. 889).
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