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Bei Einsatzgewichten betragen die Gebühren die Summe der für die einzelnen Stücke zu erhebenden
Gebühren.
Für alle Gewichtsstücke tritt eine Ermäßigung der Gebühren in Kolumne A um 20 % ein, sobald
Jemand 100 Stück und mehr von derselben Schwere zu gleicher Zeit zur Eichung bringt.
Die Ansätze in Kolumne B und C bleiben in solchen Fällen ungeändert.
A. B.
für die für die für u
Gegenstand. Eichung. Berichtigung. Stenelung.
Sgr. Sgr. Sgr.
VI. Waagen.
a. Gleicharmige Balkenwaagen für den
Handel sverkehr.
Bei einer größten einseitigen Tragfähigkeit
von 500 G. und weniger 2½ 1 1½
von mehr als 500 G. bis 5116. 2 3
„ „ „ 5 K. „ 20 fl. 7½ 3 5
„ „ „ 20 K., „ 50 K. 10 5 7½
„ „ 50 K. „ 100 fl. 12½ 6 9
für je 50 K. mehr ein Mehrbetrag vo 2½ 1 2
fuͤr besondere Untersuchung zweier Waagschaalen fuͤr zun
bis zu 20 K. *1%½ u sähigeet“ ... — V, 1
darüber hinaus ... .. — 1 2
b. Gleicharmige Balkenwaagen als Präciftonswaagen
(und Medicinalwaagen).
Bel einer größten einseitigen Tragfähigkeit
von 500 G. und weniren 5 2½ 3
von mehr als 500 G. bis z 5 4. 10 5 6
„ „ „ 5 Kk. „ „:0 K. . 15 7½ 10
„ 20 K. „ „ 0 K. 20 10 15
für Untersuchung der Waagschaalen, wie unter a.
c. Ungleicharmige Decimal balkenwaagen.
Bei einer größten einseitigen Tragfähigkeit
von 5 K. und weniger ..... 4 2 2
von mehr als 5 K bie 20 Kfl. .... 6 3 3
„ „ „ 20 K. „ 50 K. 8 4 4