Volltext : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1871. (48)

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Bei  Einsatzgewichten  betragen  die  Gebühren  die  Summe  der  für  die  einzelnen  Stücke  zu  erhebenden
  Gebühren.

Für  alle  Gewichtsstücke  tritt  eine  Ermäßigung  der  Gebühren  in  Kolumne  A  um  20  %  ein,  sobald
Jemand  100  Stück  und  mehr  von  derselben  Schwere  zu  gleicher  Zeit  zur  Eichung  bringt.

Die  Ansätze  in  Kolumne  B  und  C  bleiben  in  solchen  Fällen  ungeändert.

 

 

 

 

 

A.  B.
für  die  für  die  für  u
Gegenstand.  Eichung.  Berichtigung.  Stenelung.
Sgr.  Sgr.  Sgr.
VI.  Waagen.
a.  Gleicharmige  Balkenwaagen  für  den
Handel  sverkehr.
Bei  einer  größten  einseitigen  Tragfähigkeit
von  500  G.  und  weniger  2½  1  1½
von  mehr  als  500  G.  bis  5116.  2  3
„  „  „  5  K.  „  20  fl.  7½  3  5
„  „  „  20  K.,  „  50  K.  10  5  7½
„  „  50  K.  „  100  fl.  12½  6  9
für  je  50  K.  mehr  ein  Mehrbetrag  vo  2½  1  2
fuͤr  besondere  Untersuchung  zweier  Waagschaalen  fuͤr  zun
bis  zu  20  K.  *1%½  u  sähigeet“  ...  —  V,  1
darüber  hinaus  ...  ..  —  1  2
b.  Gleicharmige  Balkenwaagen  als  Präciftonswaagen
  (und  Medicinalwaagen).
Bel  einer  größten  einseitigen  Tragfähigkeit
von  500  G.  und  weniren  5  2½  3
von  mehr  als  500  G.  bis  z  5  4.  10  5  6
„  „  „  5  Kk.  „  „:0  K.  .  15  7½  10
„  20  K.  „  „  0  K.  20  10  15
für  Untersuchung  der  Waagschaalen,  wie  unter  a.
c.  Ungleicharmige  Decimal  balkenwaagen.
Bei  einer  größten  einseitigen  Tragfähigkeit
von  5  K.  und  weniger  .....  4  2  2
von  mehr  als  5  K  bie  20  Kfl.  ....  6  3  3
„  „  „  20  K.  „  50  K.  8  4  4