Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
im
Reichsamt des Innern.
Zu beziehen durch alle Vostanstalten und Zuchhandlungen.
XXV. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 9. April 1897. O14.
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Inhalt: 1. Versicherungs-Wesen: Ausscheiden der Betriebe 3. Justiz-Wesen: Aenderung in dem Verzeichniß der zur
der Feldspathbrüche aus der Töpferei-Berufsgenossen- Einkebung von Gerichtskosten bestimmten Stellen. 96
schaft und ihre Zuweisung zur Steinbruchs-Berufs- 4. Konsulat-Wesen: Bestellung eines Konsular-Agenten 96
genossenschftt: . Seite 93 5. Zoll= und Steuer-Wesen: Nangerhöhungen zweier
2“ Stations-Kontrolrer 96
*r Bank Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende 6. Polizei-Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem
März 1897 .. .. . 94 Reichsgebiet... . 96
1. Versicherungs-Wesen.
Bekanntmachung,
betreffend das Ausscheiden der Betriebe der Feldspathbrüche aus der Töpferei-Berufs-
genossenschaft und ihre Zuweisung zur Steinbruchs-Berufsgenossenschaft. Vom 2. April 1897.
Auf Grund des 5§. 31 Ziffer 2 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 hat der
Bundesrath beschlossen, nach dem übereinstimmenden Beschlusse der betheiligten Genossenschafts-Versamm-
lungen zu genehmigen, daß die Betriebe der Feldspathbrüche aus der Töpferei-Berufsgenossenschaft
ausgeschieden und der Steinbruchs-Berufsgenossenschaft zugewiesen werden, sowie daß diese Veränderung
vom 1. Januar 1897 an in Kraft tritt.
Berlin, den 2. April 1897.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: v. Woedtke.
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