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4.
Da die Erfahrung gelehrt hat, daß die Vermessungen durch Benehung
eines dritten Kettenziehers wesentlich gefördert und beschleunigt werden: so sind
von jett an jedem Geometer drei Kettenzieher, Statt der bisherigen zwei, zur
Versügung zu stellen; dagegen soll bei dem Messen die Beiziehung eines Feldgeschwornen
künftig wegfallen, wenn nicht in in dem einen oder dem andern einzelnen
Falle besondere Umstände solche nöthig machen wird.
Greiz, den 26. Februar 1861.
Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung dal.
Otto.
N. v. Geldern= Crispendorl.