XXV. Jahrgang.
43
Tentral-Slatt
für das
Deutsche Reich.
Herausgegeben
Reichsamt des Innern.
——————
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Zuchhandlungen.
Berlin, Freitag, den 12. Februar 1897.
A## 6.
Zubalt: 1. Versicherungs-Wesen: Errichtung eines zweiten
2
——6
*
OJ.
Schiedsgerichts für den Bezirk der hessischen land= und
forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft Seite 13
Bank. Wesen: Status der deutschen Notenbanken Ende
Januar 189997 .... Seite 41
Zoll= und Steuer-Wesen: Beschluß des Bunderraths,
betreffend die Verarbeitung selbstgewonnener nicht-
mehliger Stoffe in landwirthschaftlichen Brennereien;
*l
.Konsulat-Wesen:
. Polizei-Wesen:
— Steuerliche Behandlung der Weinbrennereien; —
Vorschriften, betreffend die Abänderung des Branntwein-
Niederlage-Regulatis 40656
Ernennung; — Entlassung; — Ein-
ziehung eines Vize-Konsulats; — Exequatur-Ertheilung
56
Ausweisung von Ausländern aus dem
Neichsgebiet ........
l.Versicherungs-Wesen.
Auf Grund des 8. 50 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Unfall= und Krankenversicherung der in land-
und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen, vom 5. Mai 1886 (Reichs-Gesetzbl. S. 132) hat
der Bundesrath in seiner Sitzung vom 21. Januar 1897 beschlossen,
daß für den Bezirk der land= und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft des Großherzog-=
thums Hessen neben dem seitherigen Schiedsgericht in Darmstadt ein zweites Schiedsgericht
zu errichten und die Bestimmung des örtlichen Bezirkes dieses Schiedsgerichts sowie des
Zeitpunktes, an welchem es in Wirksamkeit tritt, der Großherzoglich hessischen Regierung zu
überlassen ist.
Berlin, den 4. Februar 1897.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: v. Woedtke.