Inhaltsverzeichnis : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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nisse  darzuthun)  daß  sie  das  zur  Preisbewerbung  ausgestellte  Vieh  schen  ein  Jahr
besshen.  Die  Preise  für  die  Piehzucht  sind  folgende:

Für  die  3  besten  4  ähiigen  Heugste  20  Dukaten  —  10  Dukat.  —  Dukat.

—  —  —  —  4jährigen  Stuten  15  —  —  4  —
—  —.  —  —  :  fährige  Jugstiere  10  —  5  —  —
Für  die  s  zur  besten  Zucht  erkannten  "

·"2Rühe«wixldemeksten»Kalbw—-  ·5--—-«-—-1

JükvieöbestenfeinwolligeaAschen- 



feligenWiddkrs-—  4  —  2

—  —  —  —  Eber  5  3  —  1.  —

—  —  —  —  Mutterschweine  4  —  —  1  —
–  7V6  —  39  19

.——...
156  Ducaten.

Jeder  Preis=  Smpfänger  erhält  zugleich  eine  sflberne  Medaille  Zu  Anstellung
des  Pferde-Rennens  wird  eine  Rennbahn  ausgezeichnet,  auch  wird  bestimmt  werden)
  wie  oft  die  Renner  dieselbe  zu  umreiten  haben.  z

Die  Rennpferde  duͤrfen  von  keiner  auslaͤndischen  Race  sein,  weswegen  sich  die
Concurrenten  auszuweisen  haben,  daß  ihre  Pferde  in  Württemberg  erzeugt  und  erbosen
  seyen,

Der  erste  Preis  besteht  in  1:  Ducaten  nebst  Medaille;

der  zweite  in  10  Ducaten  nebst  Medsile;  "

der  dritte  in  einer  Medaille.

Bei  dem  Schifferstechen  ist:
der  erste  Preis  12:  Ducaten  nebst  einer  Medaille;

der  zweite  Preiß  3  Ducaten  nebst  einer  Medaille;

jeder  der  vier  folgenden  Preise  besteht  in  einer  Medaille.

Es  werden  die  Pläßze  für  die  Festlichkeiten  und  für  die  Preis-Austheilungen  mit
Gerüsten,  welche  die  Zuschauer  einnehmen  können,  versehen,  auch  werden  sonst  die
geeigneten  Anstalten  getroffen  werden!)  um  durch  Handhabung  der  Ordnung  alles
mööglichst  entfernt  zu  halten,  was  eine  feohe  Feier  des  Tages,  wozu  alle  diejenigen,
welche  Theil  daran  zu  nehmen  Lust  haben,  hierdurch  eingesaden  werden,  und  die

ufriedenheit  der  zahlreichen  Versammlung"  der  man  entgegen  zu  sehen  hat,  stdren
önnte.  Stuttgart,  den  36.  März  1818.
Ministerium  des  Innern  und  der  Residenz=  Polizel.