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Lau-
fende Berufsgruppen. 9
Nr.
I
I Approbirte Aerzte. "
1. Allopathische Civilärzte, welche
1. a) Privatpraxis ausüben -
2. b) ausschließlich in und für Anstalten irzilic
beschäftigt sind.
3. 2. Homöopathische Civilärzte .
4. 3. Aktive Militär= und Marineärzte
5. Darunter zur Civilpraxis angemeldete
6. II. Andere approbirte ärztliche Mebizinalper=
sonen, wie Wundärzte, Landärzte
7. III. Approbirte Zahnärzte
IV. Zahntechniker:
8. 1. selbständige .......... ·«
9. 2. als Gehülfen thätige . ......
V. Berufsmäßige Heildiener:
10. 1. staatlich geprüste .... !
11. 2. andere (einschließlich der Masseure)
#
VI. Berufsmäßige Krankenpfleger, welche T
1. frei praktiziren:
12. r ——.....—..l*4= 1
13. weibliche
2. einem Genossenschafts= oder Vereinsverband oder
einer religiösen Anstalt angehören: "
11. a) einem weltlichen Verband: männliche . :
15. weibliche ·
b) einem geistlichen Verband oder einer rell-
giösen Anstalt:
1
6
16. A. evangelischen: männlise
17. weibliche
18. B. katholischen: männliche
19. weibliche
J
VII. Nicht approbirte, mit Behandlung kranker
Menschen berufsmäßig beschäftigte ersonen: «
20. 1. männliche. . . .. ..... *
21. 2. weibliche
VIII Approbirte Thierärzte: 3
1. Civil-Thierärzte, welche 6
l
22. .a) Privatpraxis ausüben
23. b) ausschließlich in und für nftalien thier-
ärztlich beschäftigt sind. »
24. .Aktive Militär--Thierärzte . «
25. Darunter zur Civilpraxis angemeldete . «
26. 1X. Nicht approbirte, mit Be andlung kranker
Thiere berufsmäßig beschäftigte Personrerr .P
*) Am Kopfe der Längsspalten sind die Namen der in Betracht kommenden Gemeinden einzutragen. Wenn mehr
Verlängerungsstücks zu vermehren oder es sind weitere Formulare vom Gesundheitsamte zu erbitten.