Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Sechsundzwanzigster Jahrgang. 1898. (26)

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3. Zoll= und Steuer-Wesen. 
  
Veränderungen in dem Stande oder den Befugnissen der Zoll= und Steuerstellen. 
Im Königreiche Preußen. 
Auf der Insel Wilhelmsburg ist eine Abfertigungsstelle des Hauptzollamts zu Harburg errichtet, 
welche die Bezeichnung „Zollabfertigungsstelle auf der Insel Wilhelmsburg“ führt. Die Abfertigungsstelle 
ist befugt zur Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen 1 auch über die unter Eisenbahnwagen- 
verschluß eingehenden Güter sowie zur Abfertigung von Mehl, welches mit dem Anspruch auf Ertheilung 
von Einfuhrscheinen zur Ausfuhr angemeldet wird. « 
Vom Bezirke des ouwtstenerarte in Hildesheim ist das Steueramt I. in Peine und die mit 
ihm verbundene Zuckersteuerstelle dem Bezirke des Hauptsteueramts in Celle und das Sahtzsteueramt II. 
zu Münder dem Bezirke des Hauptsteueramts zu Hannover zugetheilt worden. 
Für die bisher zur Zuckersteuerstelle in Hameln gehörige Zuckerfabrik in Bennigsen ist die Zucker- 
steuerstelle in Hannover zuständig. 
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Nordhausen ist die der Zuckersteuerstelle in Nordhausen 
unterstellt gewesene Zuckerfabrik Aumühle bei Görsbach eingegangen. 
Die mit dem Hauptsteueramte zu Potsdam verbundene Zuckersteuerstelle ist in Folge Betriebs- 
einstellung der dortigen Zuckerraffinerie aufgehoben worden. 
Im Bezirke des Hauptzollamts zu Pogorzelice ist die mit dem Hauptamte verbunden gewesene 
Zuckersteuerstelle in Folge Betriebseinstellung der Zuckerfabrik zu Komorze eingezogen, dagegen in 
Jarotschin eine mit dem Steueramt I. daselbst verbundene Zuckersteuerstelle errichtet worden, welche für 
die Zuckerfabrik zu Witaszyce zuständig ist. 
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Lissa ist eine mit dem Steueramt II. zu Gostyn verbundene 
Zuckersteuerstelle errichtet worden, welche für die Zuckerfabrik zu Gostyn zuständig ist. 
Im Bezirke des Hauptsteueramts zu Sagan ist das Steueramt II. zu Nieder-Hartmannsdorf 
nach Priebus verlegt worden. 
Am Kanalhafen zu Dortmund ist eine Zollabfertigungsstelle des dortigen Hauptsteueramts 
errichtet worden, welcher folgende Befugnisse beigelegt worden sind: 
Unbeschränkte Ausfertigung und Erledigung von Zollbegleitscheinen I und II, Abfertigungen im 
Eisenbahnverkehr und zwar: 
a) Waaren-Ein= und Ausgang (§8. 63 und 66 bis 71 Vereins-Zollgesetzes), 
b) Aus= und Umladungen der unter Wagenverschluß beförderten Güter (§5. 65 Vereins- 
Zollgesetzes), 
I) Abfertigungen der unter Eisenbahnwagenverschluß eingehenden Begleitscheingüter. 
Das Salzsteueramt J. zu Westernkotten im Bezirke des Hauptsteueramts zu Lippstadt ist in ein 
Salzsteueramt II. und das Steueramt I. zu Bleckede im Bezirke des Hauptsteueramts zu Lüneburg in 
ein Steueramt II. umgewandelt worden. 
Es ist ertheilt worden: 
dem Steueramt I. zu Wangerin im Bezirke des Hauptsteueramts zu Schivelbein die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen II über inländisches Salz, 
dem Steueramt I. zu Gummersbach im Bezirke des Hauptsteueramts zu Elberfeld die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen I über Hafer für die Firma Gebr. Demmer & Co. zu Waldbroel, 
dem Steueramt I. zu Eschweiler im Bezirke des Hauptsteueramts zu Düren die Befugniß zur 
Erledigung von Begleitscheinen II und 
dem Steueramt I. zu Weißenfels im Bezirke des Hauptsteueramts zu Naumburg die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen I über Zahnstocher aus Holz für die Weißenfelseer Zahnstocherfabrik. 
Im Königreiche Bayern. 
Es ist ertheilt worden: 
der Aufschlag-Einnehmerei zu Isen im Bezirke des Hauptzollamts zu München die Besugniß 
zun ireung von Versendungsscheinen I über steuerfreien undenaturirten inländischen-Branntwein zu 
eilzwecken,
	        
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